Liebe Feldkircherinnen und Feldkircher!
Sie möchten gerne aktiv dazu beitragen, dass Feldkirch lebenswert bleibt? Sie können gewisse Verbesserungen aber nicht persönlich bewerkstelligen? Dann nutzen Sie den praktischen Online-Dienst „Schau auf Feldkirch“.
Über die Website oder mit der gleichnamigen App für Ihr Smartphone erreichen Ihre Hinweise und Anliegen direkt die Stadt Feldkirch. Egal ob Schäden, Mängel oder andere Ärgernisse – die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich umgehend um Ihr Anliegen bemühen. Wir freuen uns aber auch über ein Lob.
Mir liegt Feldkirch am Herzen. Wenn das auch auf Sie zutrifft, dann unterstützen Sie uns: Schauen wir gemeinsam auf Feldkirch!
Wolfgang Matt
Bürgermeister
P.S. Wir ersuchen um Verständnis, dass anonymisierte Meldungen gelöscht werden und auf Meldungen nur eine Antwort von Seiten der Stadt erfolgt.
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Der hund der Beste Freund des Menschen ....
Meldungsnummer | 171/2017 |
Erstellt am | 12.10.2017 um 13:48 Uhr |
Kategorie | Familienfreundlichkeit |
Standort |
Ketschelenstrasse 39a 6800 Feldkirch |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 12.10.2017 |
Dauer | 4 Stunden |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
7 Bewertungen)
von 5 (
Finde das die Stadt Feldkirch für diese Verordnung in die Zeitung gehört! Werde mich diesbezüglich auch erkundigen. Die Menschen in Vorarlberg sollten wissen bevor Sie nach Feldkirch ziehen ob das auch Sinn macht wenn Sie einen Vierbeinigen Freund besitzen. Nicht jeder Hund ist ein Kampfhund ... Hier werden meiner Meinung nach alle Hunde als auch Besitzer in einen Topf geschmissen. Ich bin selber Hundebesitzer und kann einige dieser Punkte nachvollziehen, z.b. gehört Hundekot entsorgt!!! Jedoch wirkte das Schreiben das wir gestern erhalten haben als wären wir Schwerverbrecher! Ich habe nicht das Gefühl das soviele Dinge stattgefunden haben das diese Verordnung so ausfällt. Finde das ganze sehr Traurig da mann ansonsten immer von Tierschutz artgerechter Haltung usw. hört und jetzt gibt es von der Stadt Feldkirch ein Gesetz für ungerechte Haltung. Kann dies nicht nachvollziehen .,... Ich glaube es gibt in ganz Vorarlberg keine 2 Verordnung wie diese. Jeder der Meine Meinung nicht nachvollziehen kann soll sich diesen Gitterverschlag in Richtung Rüttenen anschauen und sich mal da reinstellen ... Dabei fühlt man sich wie ein Aussätziger.
KOMMENTARE
2.33333 von 5 (3 Bewertungen)
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danke für Ihre Mitteilung.
Mit der Hundeverordnung ist in keiner Weise beabsichtigt, die Hundehalter zu diskreditieren, sondern es wurden aufgrund untenstehender Problemstellungen damit klare Regelungen geschaffen.
Das Führen von Hunden beschäftigt die Stadt Feldkirch seit Jahren.
Der stetige Bevölkerungszuwachs bedeutet auch eine Zunahme der Anzahl von Hunden, die in Feldkirch gehalten werden.
Damit einhergehend werden die unverbauten Flächen geringer und somit der Druck auf die verbleibenden größer. Die dadurch entstehenden Probleme für Eigentümer, Pächter, Freizeitsuchende usw. sind ebenfalls zunehmend, weshalb in einem länger andauernden Prozess die aktuellen Vorfälle erfasst, Probleme erörtert und analysiert wurden. Die Problemstellungen sind vielfältig. Massiver Wildriss und Verdrängung des Wildes durch streunende Hunde, Behinderung und Gefährdung von Joggern, Radfahrern, Badenden im Bereich der Badeseen, massive Belastung für private Grundeigentümer und die Landwirtschaft durch nicht entsorgten Hundekot, Kotrückstände in Futtermitteln, Belästigungen und Schäden in Naturschutzgebieten/Biotopen, freilaufende Hunde auf Kinderspielplätzen, Kindergärten, Schul-, Sport- und Freizeitanlagen, unbeaufsichtigte Hunde auf öffentlichen Verkehrsflächen, Plätzen oder privaten Hausgärten beschäftigen die Stadtpolizei seit langem.
In das Ermittlungsverfahren waren unter anderem Behördenvertreter (Amtstierarzt), die Landwirtschaftskammer, Vertreter der Jagd/Fischerei, der Agrargemeinschaften, der Umweltverband Dornbirn, ein tiergestützter Sozialpädagoge, Hundesportvereine, Hundetrainer sowie betroffene Nutzer und Grundstücksbesitzer eingebunden. Das Ergebnis des umfangreichen Ermittlungsverfahrens ist die derzeit vorliegende und von der Stadtvertretung beschlossene Verordnung, die nach Abschluss aller Begleitmaßnahmen am 17.10.2017 durch Kundmachung an der Amtstafel in Kraft treten wird.
Die Stadt Feldkirch nimmt Ihre Sichtweise und Anregungen zur Kenntnis und wird die Entwicklung in diesem Bereich genau beobachten.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Martina Podgornik
Amt der Stadt Feldkirch
Öffentlichkeitsarbeit