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Manfred Rädler
Bürgermeister


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Keine Autohaltemöglichkeit für Abholen des Kindes Eltern-Kind-Zentrum, Widnau

Meldungsnummer 117/2024
Erstellt am 03.04.2024 um 15:36 Uhr
Kategorie Familienfreundlichkeit
Standort Widnau9
6800 Feldkirch
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 08.04.2024
Dauer 4 Tage
BESCHREIBUNG
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Guten Tag,

Anlass für meine Meldung ist der Umstand, dass meine Gattin gestern ein Organstrafmandat dafür kassiert hat, dass sie für zwei Minuten das Auto an der einzigen noch verbleibenden "Haltemöglichkeit" im näheren Umkreis abgestellt hat, um unsere Tochter aus der Kinderbetreuung abzuholen - mit einem Teil des Autos auf dem breiten Gehweg auf der Seite der Abt. Straßenbau. Wir nutzen dafür das Auto eigentlich so gut wie nie, umso mehr verärgert mich dieses Mandat. Im gesamten Bereich Fidelisstrasse/Widnau gibt es ausschließlich bewirtschaftete oder private Parkflächen, wobei die bewirtschafteten Parkflächen so gut wie immer belegt sind (gerade mittags). Zusätzlich ist das gesamte Areal seit Wochen eine einzige Baustelle, welche auch das Bringen des Kindes mit dem Fahrrad nicht unbedingt angenehm macht! Nach meinem Empfinden sollte es doch möglich sein, hier eine Lösung zu finden, welche ein kurzes Abstellen des Auto's für das Holen und Bringen der Kinder bei der KiBe ermöglicht. Wir sind jedenfalls aus (jahrelanger Erfahrung) lange nicht die Einzigen, die diesen Möglichkeit zu einem kurzen Halten genutzt haben
KOMMENTARE
Feldkirch
Feldkirch
Kommentar erstellt am: 08.04.2024 um 10:39 Uhr
Titel: AW: Keine Autohaltemöglichkeit für Abholen des Kindes Eltern-Kind-Zentrum, Widnau
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Das EKiZ am Standort Widnau (in der Arbeiterkammer) ist eine privat geführte Einrichtung. Die Stadt Feldkirch ist nicht Trägerin und somit wäre in erster Linie das EKiZ direkt zu adressieren.

Bzgl. der Baustelle und somit der Erreichbarkeit des EKiZ wenden Sie sich bitte an die Arbeiterkammer.

Auf dem Straßenzug Fidelisstraße, im Bereich der Arbeiterkammer bis zum Haus Fidelisstraße 5 (Standort der Schranke), gilt aufgrund der geringen Fahrbahnbreite ein Halteverbot (gem § 24 Abs 1 lit b StVO). Auf der Zufahrt zur Widnau (Richtung Innenhof der AK) ist ein beschildertes Halteverbot (gem § 24 Abs 1 lit a StVO). Auf dieser Zufahrt wurde das Fahrzeug auf dem Gehsteig abgestellt, wodurch ein Strafmandat fällig wurde.

Auch ein kurzes Halten auf dem Gehsteig bedeutet, dass Fußgänger:innen diesen nicht mehr benützen können und wird somit geahndet.

In Feldkirch sind die Parkmöglichkeiten aufgrund der räumlichen Gegebenheit prinzipiell begrenzt. Sollte es wieder zu solch einer Situation kommen, empfehlen wir Ihnen den Parkplatz bzw. die Tiefgarage beim Busplatz zu benützen.


Mit freundlichen Grüßen,

Mag. Christoph Šelner-Brunner
Amt der Stadt Feldkirch
Kommunikation
 
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