Liebe Feldkircherinnen und Feldkircher!
Sie möchten gerne aktiv dazu beitragen, dass Feldkirch lebenswert bleibt? Sie können gewisse Verbesserungen aber nicht persönlich bewerkstelligen? Dann nutzen Sie den praktischen Online-Dienst „Schau auf Feldkirch“.
Über die Website oder mit der gleichnamigen App für Ihr Smartphone erreichen Ihre Hinweise und Anliegen direkt die Stadt Feldkirch. Egal ob Schäden, Mängel oder andere Ärgernisse – die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich umgehend um Ihr Anliegen bemühen. Wir freuen uns aber auch über ein Lob.
Mir liegt Feldkirch am Herzen. Wenn das auch auf Sie zutrifft, dann unterstützen Sie uns: Schauen wir gemeinsam auf Feldkirch!
Wolfgang Matt
Bürgermeister
P.S. Wir ersuchen um Verständnis, dass anonymisierte Meldungen gelöscht werden und auf Meldungen nur eine Antwort von Seiten der Stadt erfolgt.
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Mir liegt Feldkirch am Herzen. Wenn das auch auf Sie zutrifft, dann unterstützen Sie uns: Schauen wir gemeinsam auf Feldkirch!
Wolfgang Matt
Bürgermeister
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Fassadenmalerei
Meldungsnummer | 149/2020 |
Erstellt am | 25.08.2020 um 19:55 Uhr |
Kategorie | Lob/Anregungen |
Standort |
Vorarlberger Straße 6800 Stadt Feldkirch |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 27.08.2020 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren, In der Reichsstrasse wurde ein Haus in Grün weder Fachgerecht noch schön, neu gestrichen. Ich dachte solche vorhaben sind mit der Stadt Feldkirch abzusprechen. Bitte um Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen
KOMMENTARE
Geschätzte/r Meldungsleger/in,
nach Rücksprache mit dem Eigentümer des Hauses können wir Ihnen mitteilen, dass die Fassade in Bälde wieder umgestrichen wird.
Freundliche Grüße,
Maximilian Behrle, BA
Amt der Stadt Feldkirch
Kommunikation
nach Rücksprache mit dem Eigentümer des Hauses können wir Ihnen mitteilen, dass die Fassade in Bälde wieder umgestrichen wird.
Freundliche Grüße,
Maximilian Behrle, BA
Amt der Stadt Feldkirch
Kommunikation
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Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden diesen Fall umgehend prüfen.
Grundsätzlich zählen wesentliche Änderungen an einem Gebäude - dazu gehören auch erhebliche Änderungen am äußeren Erscheinungsbild, wie z.B. die Neugestaltung der Außenverkleidung - als Bauvorhaben und sind daher immer mit der Baubehörde abzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
DI Brigitte Noack
Amt der Stadt Feldkirch
Stadtplanung