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Wolfgang Matt
Bürgermeister


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Gastgarten

Meldungsnummer 313/2023
Erstellt am 14.07.2023 um 18:06 Uhr
Kategorie Lob/Anregungen
Standort Neustadt
6800 Stadt Feldkirch
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 17.07.2023
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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Seit Monaten ist der Gastgarten von Hecht unbenützt aber bestuhlt. So wie es aussieht, hat der neue Eigentümer auch nicht vor, diesem im gewohnten Sinne zu eröffnen oder zu betreiben. Die Gastgartengenehmigung stellt sich für mich daher in Frage. Auf diesem Platz würde bei Bedarf ein Marktstand oder sonst ein temporärer Anbieter von Produkten mehr Sinn machen.
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 17.07.2023 um 10:15 Uhr
Titel: AW: Gastgarten
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Geschätzte:r Meldungsleger:in,

danke für Ihre Zeilen und den Hinweis. Die Situation ist der Stadt bekannt. In der Geschäftsführung des Hotels hat sich eine unvorhersehbare Veränderung ergeben. Der Betreiber macht daher aktuell nicht weiter, ist aber auf der Suche nach einer Nachfolge bzw. nach einem neuen Pächter / nach einer neuen Pächterin.

Grundsätzlich wird eine Genehmigung für einen Gastgarten auf einer öffentlichen Fläche immer (nur) für ein Jahr bewilligt.

Freundlichst,
Maximilian Behrle, MA
Amt der Stadt Feldkirch
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