Liebe Feldkircherinnen und Feldkircher!
Sie möchten gerne aktiv dazu beitragen, dass Feldkirch lebenswert bleibt? Sie können gewisse Verbesserungen aber nicht persönlich bewerkstelligen? Dann nutzen Sie den praktischen Online-Dienst „Schau auf Feldkirch“.
Über die Website oder mit der gleichnamigen App für Ihr Smartphone erreichen Ihre Hinweise und Anliegen direkt die Stadt Feldkirch. Egal ob Schäden, Mängel oder andere Ärgernisse – die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich umgehend um Ihr Anliegen bemühen. Wir freuen uns aber auch über ein Lob.
Mir liegt Feldkirch am Herzen. Wenn das auch auf Sie zutrifft, dann unterstützen Sie uns: Schauen wir gemeinsam auf Feldkirch!
Manfred Rädler
Bürgermeister
P.S. Wir ersuchen um Verständnis, dass anonymisierte Meldungen gelöscht werden und auf Meldungen nur eine Antwort von Seiten der Stadt erfolgt.
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Manfred Rädler
Bürgermeister
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5 km/h Beschränkung Radbrücke
Meldungsnummer | 271/2023 |
Erstellt am | 29.06.2023 um 18:07 Uhr |
Kategorie | Radfahren |
Standort |
Schmiedgasse 6800 Stadt Feldkirch |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 30.06.2023 |
Dauer | 15 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Guten Tag,
die 5 km/h Beschränkung beim temporären Radweg ist meines Erachtens nicht zielführend. Jeder der Fahrrad fährt und einen Tachometer auf dem Fahrrad hat weiß, dass es nahezu unmöglich ist diese Geschwindigkeit über eine längere Distanz zu halten. Es ist genaugenommen sehr gefährlich, da ma ins schlingern kommt und ein Verkehrshindernis darstellt, also die Unfallwahrscheinlichkeit drastisch erhöht. Größtes Problem dabei sind zudem die selbsternannten "Dorfsheriffs", die einen anpöbeln, wenn man deren Meinung nach zu schnell fährt und den Weg blockieren, weil sie meinen Recht ausüben zu müssen. Ich würde die Geschwindigkeitsbegrenzung entfernen, weil sowieso niemand 5 km/h fährt und somit lästige sinnlose Pöbeleien und Blockierungen zu unterbinden.
liebe Radlergrüße
die 5 km/h Beschränkung beim temporären Radweg ist meines Erachtens nicht zielführend. Jeder der Fahrrad fährt und einen Tachometer auf dem Fahrrad hat weiß, dass es nahezu unmöglich ist diese Geschwindigkeit über eine längere Distanz zu halten. Es ist genaugenommen sehr gefährlich, da ma ins schlingern kommt und ein Verkehrshindernis darstellt, also die Unfallwahrscheinlichkeit drastisch erhöht. Größtes Problem dabei sind zudem die selbsternannten "Dorfsheriffs", die einen anpöbeln, wenn man deren Meinung nach zu schnell fährt und den Weg blockieren, weil sie meinen Recht ausüben zu müssen. Ich würde die Geschwindigkeitsbegrenzung entfernen, weil sowieso niemand 5 km/h fährt und somit lästige sinnlose Pöbeleien und Blockierungen zu unterbinden.
liebe Radlergrüße
KOMMENTARE
Guten Abend, wegen Leuten wie ihnen, ist eine sehr triviale Aussage. Wenn man die Gesetze der Physik halbwegs versteht, weiß man das es sinnfrei ist eine 5 km/h Regelung für Fahrräder zu erlassen. ;)
Wie gesagt... schieben! ;)
Sehr geehrter Meldungsleger,
da es sich bei diesen Bereichen um teilweise sehr beengte und bewohnte Straßenabschnitte handelt, auf welchen Fußgänger und Radfahrer unmittelbar nebeneinander unterwegs sind, wurden die Bestimmungen der StVO für Fußgängerzonen herangezogen. Demgemäß ist Fahrzeugverkehr erlaubt, jedoch nur in Schrittgeschwindigkeit (§ 76a Abs. 6 StVO).
Unter Schrittgeschwindigkeit ist jene Geschwindigkeit zu verstehen, welche im „Schritt“ üblicherweise erreicht wird. In Österreich setzte der Oberste Gerichtshof diese Geschwindigkeit für Fahrzeuge mit 5 km/h an.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Statthaler
Amt der Stadt Feldkirch
Städtische Sicherheitswache
da es sich bei diesen Bereichen um teilweise sehr beengte und bewohnte Straßenabschnitte handelt, auf welchen Fußgänger und Radfahrer unmittelbar nebeneinander unterwegs sind, wurden die Bestimmungen der StVO für Fußgängerzonen herangezogen. Demgemäß ist Fahrzeugverkehr erlaubt, jedoch nur in Schrittgeschwindigkeit (§ 76a Abs. 6 StVO).
Unter Schrittgeschwindigkeit ist jene Geschwindigkeit zu verstehen, welche im „Schritt“ üblicherweise erreicht wird. In Österreich setzte der Oberste Gerichtshof diese Geschwindigkeit für Fahrzeuge mit 5 km/h an.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Statthaler
Amt der Stadt Feldkirch
Städtische Sicherheitswache
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