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Im Gisinger Feld – Radfahrer (und Fußgänger?) unerwünscht?

Meldungsnummer 363/2022
Erstellt am 18.09.2022 um 15:47 Uhr
Kategorie Radfahren
Standort 6800 Feldkirch
Status Erledigt
Kommentare 10 Kommentare
Erledigt am 21.09.2022
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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(1) Die Thujenhecke wurde unlängst zurückgeschnitten, trotzdem geht es sich mit dem 80 cm breiten Kinderwagen nur knapp aus. Wenn ich richtig aus dem Kataster gemessen habe, wäre die Wegparzelle eindeutig breiter.
(2) Radfahrer sollen absteigen. Will die Stadt, dass die Radfahrer - darunter auch Kinder - auf den stark befahrenen Schleipfweg (mit seinen sehr schmalen Mehrzweckstreifen) und die gefährliche Kreuzung Runastraße/Schleipfweg ausweichen? Was dazu kommt: Wer sein Rad schiebt, braucht mehr Platz als ein Radfahrer und blockiert die schmale Wegstrecke länger.

Mit etwas gutem Willen (vielleicht auch seitens des vormaligen Ortsvorstehers?) sollte es doch möglich sein, diese wichtige Wegverbindung so zu gestalten, dass eine langsame Begegnung Fahrrad/Fußgänger unter vernünftigen Bedingungen stattfinden kann. Und dass im Winter vielleicht auch ein Gehsteig-Räumgerät durchkommt …
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 18.09.2022 um 20:24 Uhr
Titel: AW: Im Gisinger Feld – Radfahrer (und Fußgänger?) unerwünscht?
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Über diese Engstelle bzw. Diesen Weg gibt es doch alle zwei Monate einen Beitrag, Akuter Handlungsbedarf
 
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Kommentar erstellt am: 18.09.2022 um 22:53 Uhr
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Der Melder dieses Problem konnte es nicht treffender Beschreiben - Gratuliere! Ich ärgere mich auch fast täglich über diese Situation und über die Ignoranz wie mit diesem Problem umgegangen wird. Es kann doch nicht so schwierig sein die Grundstücksgrenze auszuplocken und den Zaunbesitzer zu zwingen seinen Zaun auch nach Nachwuchs in diesen Grenzen zu halten. Privater Zaun auf öffentlichem Wg Zeitgemäß und besser wäre es mit dem Grundbesitzer über einen ordentlichen Radweg zu verhandeln.
 
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Kommentar erstellt am: 19.09.2022 um 06:55 Uhr
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Kommentar erstellt am: 19.09.2022 um 10:39 Uhr
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Ja, da wäre die Stadt, die sich in der Selbstdarstellung gerne so fahrradfreundlich gibt, schon längst gefordert.
 
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Kommentar erstellt am: 20.09.2022 um 15:16 Uhr
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Bis vor kurzem waren hier vier weitere - zustimmende - Kommentare, die jetzt verschwunden sind. Kann das sein?
 
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Kommentar erstellt am: 20.09.2022 um 17:56 Uhr
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Mein Kommentar ist auch verschwunden...was geht hier ab? Ist diese Thema so brisant?
 
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Kommentar erstellt am: 21.09.2022 um 10:00 Uhr
Titel: AW: Im Gisinger Feld – Radfahrer (und Fußgänger?) unerwünscht?
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Sehr geehrt:r Meldungsleger:in,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Vorweg kann ich Ihnen mitteilen, dass die besagte Querverbindung in der näheren Vergangenheit immer wieder für Diskussionen sorgte.
Die Örtlichkeiten und damit einhergehenden Nutzungskonflikte sind bekannt und werden der Stadtpolizei und der Stadtplanung regelmäßig berichtet.

Grundsätzlich hätte die Stadt gerne eine ausreichend dimensionierte Fahrradverbindung auf besagter Strecke. Dies ginge nur mit einer entsprechenden Grundablöse von den anliegenden Nachbarn – der Wille derselben dazu vorausgesetzt.

Die Entwicklung der „Kirchwegle“ liegt vom historischen und städtebaulichen Blickpunkt gesehen zunächst rund 70 Jahre zurück, im Hinblick auf die Bebauung von Gisingen, gibt es diese Wege bereits sehr lange. Ursprünglich als inoffizielle und kurze Wegeverbindungen zwischen Wiesen und Feldern zu den wichtigen Einrichtungen (Schule, Kirche, etc.), hat sich die Siedlungsstruktur an diese Wege angepasst. Die ursprüngliche Nutzung und Verwendung ist stets gleichgeblieben – es haben sich aber die grundlegenden Voraussetzungen geändert. Am stärksten wirken hier das Nutzerverhalten und der zur Verfügung stehende „Fuhrpark“. Rücksichtslose Straßenverkehrsteilnehmer:innen mit modernen elektrisch betriebenen Fahrzeugen stellen hierbei das größte Konfliktpotential und Sicherheitsrisiko dar.

Zur den von Ihnen angeführten Punkten:
1) Aufgrund einer wohlwollenden Gesprächsbasis mit den Grundeigentümern erfolgt der Heckenrückschnitt regelmäßig. Die Katasterbreite lässt sich mit 1,00 bis 1,15 m angeben. Vom Eigentümer der Hecken, wurde der Freihaltebereich von 1,0 m an der engsten Stelle nach dem Heckenschnitt fotodokumentarisch festgehalten und zugespielt.

2) Die oben genannte Katasterbreite lässt sich nicht mit einer Befahrung, in diesem Sinne auch nicht mit einem Begegnungsfall FR/FR vereinbaren. Dass das Absteigen und Schieben des Fahrrades natürlich keinen Quantensprung in der Qualität der Begegnung mit sich bringt, steht außer Zweifel. Mit der geringen Breite und erheblichen Länge des „Kirchwegles“ nimmt aber die Verkehrssicherheit in diesem Bereich einen hohen Stellenwert ein – daher hat man sich für diese Signalisation und Information entschieden. Dass zahlreiche Ein- und Zweiradnutzer*innen diesem Hinweis nicht nachkommen und gemäß Aussagen von Anwohnenden zu schnell am „Kirchwegle“ unterwegs sind, führte in der Vergangenheit immer wieder zu vermeidbaren Konflikten. Mit der Signalisation wird auch auf die gegenseitige Rücksicht appelliert.

Freundlichst,

DI Stephan Pillwein
Amt der Stadt Feldkirch
Verkehrsplanung, Fahrradbeauftragter
 
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Kommentar erstellt am: 21.09.2022 um 10:27 Uhr
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Das heißt ja, dass die Kataster-Mindestbreite nur kurz nach dem Heckenschnitt freigehalten ist und dann wieder unterschritten wird.
Wenn die Stadt „gerne eine ausreichend dimensionierte Fahrradverbindung auf besagter Strecke“ hätte, die Realisierung aber am „Willen der anliegenden Nachbarn“ scheitert: Wäre es nicht das mindeste, dafür zu sorgen, dass die Mindestbreite nicht nur nach, sondern auch vor dem Heckenschnitt freigehalten wird?
 
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Kommentar erstellt am: 21.09.2022 um 19:58 Uhr
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Es gibt auf jeden Fall Handlungsbedarf.
 
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Kommentar erstellt am: 22.09.2022 um 09:21 Uhr
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Ich sehe auch in Gesamtgisingen eine Verschlechterung der Situation der FußgängerInnen und RadfahrerInen und Kinder. Diese Verbindung ist eine der wenigen, die relativ sicher zu nutzen verbleibt, und mit meinem Kiki komme ich nicht hindurch.
 
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