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Wolfgang Matt
Bürgermeister


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Hundeverordnng

Meldungsnummer 174/2016
Erstellt am 13.10.2016 um 07:28 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Kehrstr., 28B
6800 Feldkirch
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 14.10.2016
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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1. Warum wird eine Verordnung online gestellt wenn die Freilaufflächen noch nicht mal vorhanden sind und die Verordnung noch gar nicht in Kraft ist?
2. Warum werden die einzelnen Hundehalter die immer wieder auffallen nicht gesondert gestraft? Jäger haben das Recht hetzende und reißende Hunde nach Verwarnungen zu schießen. Warum wollen sie sich da nicht die Hände schmutzig machen?
3. Welche Experten haben die 1,5 Meter Leine als ausreichend empfunden?
4. Wie erklärt sich die Stadt Feldkirch ihre Diskriminierung gegenüber Mehrhundehaltern? Die dürfen keinen Hund mehr frei laufen lassen (außer in den noch nicht vorhandenen Freilaufzonen)
5. Die Verbände (Laufsport und Radverein) haben mitgeteilt, dass sich das Thema mit Hunden in den letzten Jahren gebessert hat bzw. es nur selten Probleme mit Hunden gibt! Wer beschwert sich dann? Einzelne Personen (Hundehasser)?
6. Wie viele Vorfälle mit Hunden gibt es in der Stadt Feldkirch, die einer Gefährdung von Mensch, Hund, Vermögen, Gesundheit und Besitz darstellen?
7. Wie viele Wildrisse gibt es und im Vergleich dazu, wie viele Wild stirbt durch den Straßenverkehr bzw. durch Mähdrescher?
8. Wurde ausreichend Infomaterial den Hundebesitzern zur Verfügung gestellt?
9. Kühe sollen angeblich durch Hundekot sterben! Wie wird sicher gestellt, dass die eigenen Bauernhofhunde und Katzen die frei streunern dürfen, die eigenen Grünflächen nicht verschmutzt haben? Siehe LInk: https://www.ariwa.org/wissen-a-z/archiv/wissen-archiv/34-wissen-a-z/375-hundekot-und-kaelbertod.html
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 14.10.2016 um 09:34 Uhr
Titel: AW: Hundeverordnng
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Sehr geehrte Frau Bischof,

danke für Ihre Mitteilung.

Zu Ihren Fragen:
1. Die Verordnung wurde am 4.10. von der Stadtvertretung Feldkirch beschlossen und aufgrund dessen kommuniziert.
2. Bislang gab es keine einheitlich gültige Verordnung und dadurch war ein Eingreifen kaum möglich. Das hat sich mit diesem Beschluss geändert.
3. Das Landesverwaltungsgericht hat die kurze Leine mit 1,5 Metern definiert.
4. Die Hundetreffs werden schnellstmöglich umgesetzt. Bis dahin hat die neue Verordnung noch keine Gültigkeit.
5. Es sind Beschwerden eingelangt von Joggern, Spaziergängern, Fahrradfahrern, Jägern, Fischern, Natur- und Tierschützer sowie Landwirten.
6. und 7. Es gibt immer wieder Vorfälle, wobei diese von unterschiedlichen Stellen erfasst werden und somit keine genaue Anzahl genannt werden kann.
8. Es wurde immer wieder in unterschiedlichsten Medien - zum Teil landesweit - über diese Thematik berichtet.
9. Die landwirtschaftlichen Flächen liegen sehr oft nicht direkt beim Bauernhof.

Weitere Fragen können Sie gerne an Stadtrat Wolfgang Matt unter der Nummer 0664/2819348 richten.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Martina Podgornik
Amt der Stadt Feldkirch
Öffentlichkeitsarbeit
 
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