Liebe Feldkircherinnen und Feldkircher!
Sie möchten gerne aktiv dazu beitragen, dass Feldkirch lebenswert bleibt? Sie können gewisse Verbesserungen aber nicht persönlich bewerkstelligen? Dann nutzen Sie den praktischen Online-Dienst „Schau auf Feldkirch“.
Über die Website oder mit der gleichnamigen App für Ihr Smartphone erreichen Ihre Hinweise und Anliegen direkt die Stadt Feldkirch. Egal ob Schäden, Mängel oder andere Ärgernisse – die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich umgehend um Ihr Anliegen bemühen. Wir freuen uns aber auch über ein Lob.
Mir liegt Feldkirch am Herzen. Wenn das auch auf Sie zutrifft, dann unterstützen Sie uns: Schauen wir gemeinsam auf Feldkirch!
Wolfgang Matt
Bürgermeister
P.S. Wir ersuchen um Verständnis, dass anonymisierte Meldungen gelöscht werden und auf Meldungen nur eine Antwort von Seiten der Stadt erfolgt.
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Hundeverordnung - im Einklang mit Tierschutzgesetz?
Meldungsnummer | 178/2017 |
Erstellt am | 18.10.2017 um 20:34 Uhr |
Kategorie | Sonstiges |
Standort | 6800 Feldkirch |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 27.10.2017 |
Dauer | 8 Tage |
BESCHREIBUNG
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75 Bewertungen)
von 5 (
Normalerweise sind ja Regeln und Verordnung da, um sich daran zu halten - diesmal muss ich als Hundebesitzer in Feldkirch auf die neue Hunderverordnung aber reagieren - wenn man wie wir in Nofels wohnt, gibt es tatsächlich keinen Fleck mehr an dem man ohne Leine spazieren und mit seinem Hund spielen und toben kann. Es ist zwar das gesamte verbaute Gebiet als "Freilaufzone" ausgewiesen, was ja mehr als lachhaft ist, denn in den Vorgärten fremder Leute hat ein Hund wohl nichts verloren ... die ausgewiesenen Gassi- und Flanierzonen erinnern eher an Gefängnisse als an Freilauf... ob das mit artgerechter Tierhaltung vereinbar ist, ist wohl mehr als fraglich!
Wiedermal darf die große Masse an Vernünftigen für das Fehlverhalten Weniger büßen - das kann es wohl nicht sein!
Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass in eine solche Verordnung alle Interessensvertretungen (gleichberechtigt) miteinbezogen worden sind - jedenfalls wird man so beinahe zum zivilen Ungehorsam genötigt...
Bitte überdenken Sie diese Verordnung rasch!
Wiedermal darf die große Masse an Vernünftigen für das Fehlverhalten Weniger büßen - das kann es wohl nicht sein!
Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass in eine solche Verordnung alle Interessensvertretungen (gleichberechtigt) miteinbezogen worden sind - jedenfalls wird man so beinahe zum zivilen Ungehorsam genötigt...
Bitte überdenken Sie diese Verordnung rasch!
KOMMENTARE
Hallo,
Wenn man sich das 2.Tierschutzgesetz durchliest - dann stellt man schnell fest, dass die Feldkircher Hundeverordnung und deren Umsetzung mit den Mindestanforderungen zur Haltung von Hunden nicht zu vereinbaren ist.....
Bundesgesetzblatt Nr.
BGBl. II Nr. 486/2004 - 2. Tierhaltungsverordnung
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003860
In Anhang 1 sind die Mindestanforderungen an Hundehalter definiert:
1. Mindestanforderungen für die Haltung von Hunden
1.1. Allgemeine Anforderungen an das Halten von Hunden
(1) Hunden muss mindestens einmal täglich, ihrem Bewegungsbedürfnis entsprechend, ausreichend Gelegenheit zum Auslauf gegeben werden.
......also eine Verordnung/Gesetz muss man als Feldkircher Hundebesitzer wohl brechen....
Wenn man sich das 2.Tierschutzgesetz durchliest - dann stellt man schnell fest, dass die Feldkircher Hundeverordnung und deren Umsetzung mit den Mindestanforderungen zur Haltung von Hunden nicht zu vereinbaren ist.....
Bundesgesetzblatt Nr.
BGBl. II Nr. 486/2004 - 2. Tierhaltungsverordnung
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003860
In Anhang 1 sind die Mindestanforderungen an Hundehalter definiert:
1. Mindestanforderungen für die Haltung von Hunden
1.1. Allgemeine Anforderungen an das Halten von Hunden
(1) Hunden muss mindestens einmal täglich, ihrem Bewegungsbedürfnis entsprechend, ausreichend Gelegenheit zum Auslauf gegeben werden.
......also eine Verordnung/Gesetz muss man als Feldkircher Hundebesitzer wohl brechen....
Sehr geehrter Herr Spalt,
danke für Ihre Mitteilung.
Um alle Details Ihrer Meldung umfassend beantworten zu können, laden wir Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch ins Rathaus in Feldkirch ein.
Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie bitte die Telefonnummer 05522/304-1113.
Selbstverständlich richtet sich diese Einladung auch an alle, die zu dieser Meldung einen Kommentar verfasst haben.
Besten Dank und freundliche Grüße
Mag. Martina Podgornik
Amt der Stadt Feldkirch
Öffentlichkeitsarbeit
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Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie bitte die Telefonnummer 05522/304-1113.
Selbstverständlich richtet sich diese Einladung auch an alle, die zu dieser Meldung einen Kommentar verfasst haben.
Besten Dank und freundliche Grüße
Mag. Martina Podgornik
Amt der Stadt Feldkirch
Öffentlichkeitsarbeit
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