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Wolfgang Matt
Bürgermeister


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Laubbläser und Kehrmaschinen

Meldungsnummer 421/2021
Erstellt am 12.11.2021 um 16:48 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Wichnergasse 17
6800 Feldkirch
Status Erledigt
Kommentare 6 Kommentare
Erledigt am 16.11.2021
Dauer 3 Tage
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrter Herr Behrle,

bei allem Respekt für die Notwendigkeit, den Parkplatz der Wirtschaftskammer zu reinigen.

Aber erstens ist der Lärm schon um 5.45 Uhr losgegangen. Diese Reinigungsarbeiten kürzen den 200 bis 300 Leuten, die rund um den Parkplatz wohnen, die Nachtruhe ab. Denn an Schlaf ist da nicht mehr zu denken.

Zweitens: Parkplätze sind auch schon vor der Erfindung von Laubbläsern gereinigt worden. Es hat das, nach der Erfindung von Parkplätzen, 100 Jahre lang geklappt, ohne dass mit diesen 100-Dezibel-Maschinen gearbeitet wurde.

Drittens: ich will nicht glauben, dass das ihr letztes Wort ist: "Geht nicht anders, Pech gehabt, liebe Anrainer." Bitte geben Sie sich Mühe eine Lösung zu finden, die nicht ein ganzes Stadtviertel akustisch in Geiselhaft nimmt.

Viertens: Dass es mit den Laubbläsern und Kehrmaschinen schneller geht, will ich gerne glauben. Der Preis, den die Menschen hier für diese Effizienz zahlen, ist allerdings ein hoher.

Ich freue mich auf Ihre zweite Antwort, die die Nachtruhe der hier lebenden Menschen hoffentlich ein bisschen ernster nimmt als Ihre erste Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Peschina
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Kommentar erstellt am: 13.11.2021 um 14:59 Uhr
Titel: AW: Laubbläser und Kehrmaschinen
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Sehr geehrter Herr Behrle,

Eine Alternative wäre den Parkplatz der Wirtschaftskammer für einen Vormittag zu sperren. Die Mitarbeiter der Wirtschaftskammer beziehungsweise Besucher Könnten in der nahe gelegenen Tiefgarage am Jahnplatz parken. Ich denke dies sollte zumutbar sein. Dann könnten die Reinigungsarbeiten am Vormittag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr stattfinden, was den Anwohnern sicher entgegenkommen würde. Solche Sperrungen von Parkflächen ist zum Beispiel bei Baumfällarbeiten üblich, auch in Feldkirch.
Wenn dies frühzeitig angekündigt wird, sollte so eine Sperrung reibungslos ablaufen.

Mit freundlichen Grüßen
 
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Kommentar erstellt am: 16.11.2021 um 14:13 Uhr
Titel: AW: Laubbläser und Kehrmaschinen
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Sehr geehrter Herr Peschina,

vielen Dank für Ihre Zeilen.

Nach erfolgter Nachfrage beim Stadtbauhof versichert mir dieser, dass Arbeiten, welche Lärm erzeugen, grundsätzlich ab 6 Uhr erlaubt sind. Sollte am besagten Morgen der Bauhof bereits zu früh tätig gewesen sein, entschuldigen wir uns dafür aufrichtig. Zukünftig werden wir drauf achten, dass vor 6 Uhr keine lärmerzeugenden Arbeiten erbracht werden.

Die Arbeitsmittel werden sukzessive nach dem Stand der Technik und der Wirtschaftlichkeit gewählt. Die Laubbläser werden laufend modernisiert und hinkünftig verstärkt elektrisch betrieben werden. Auch der Einsatz der Kehrmaschine, wie in allen Stadtteilen üblich, unterliegt den genannten Anforderungen. Eine Umstellung auf elektrischen Antrieb befindet sich in Prüfung.

Erlauben Sie mir bitte, zu erwähnen, dass es als Mitarbeiter der städtischen Öffentlichkeitsarbeit meine Aufgabe ist, recherchierte Sachverhalte zu kommunizieren. Die Kontaktdaten des fachlich zuständigen sowie ausführenden Bauhofes habe ich Ihnen für allfällige Rückfragen angeführt. Daher überrascht und irritiert die an mich persönlich gerichtete Replik.

Wie immer freundlichst,
Maximilian Behrle, BA
Amt der Stadt Feldkirch
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Kommentar erstellt am: 16.11.2021 um 15:01 Uhr
Titel: AW: Laubbläser und Kehrmaschinen
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Sehr geehrter Herr Behrle,

es liegt mir ferne, Sie persönlich zu irritieren; es tut mir Leid, wenn mir solche Irritation unterlaufen ist.

Allerdings: Die Kontaktdaten des Bauhofes nützen mir in diesem Zusammenhang wenig. Ich bevorzuge für unsere Kommunikation die Öffentlichkeit dieses Online-Forums. Ich glaube nicht, dass ich bei einem Telefonat mit dem Bauhof gar viel erreichen würde. Gerne werde ich aber, wenn von Ihnen gewünscht, auf die Nennung Ihres Namens zukünftig verzichten.

Nun meine Frage zur Sache: Wo steht oder wer befindet darüber, dass es "grundsätzlich erlaubt" ist, die Leute um sechs Uhr früh aus dem Schlaf zu reißen? Ich frage, weil ich mich an den §364 Abs.2 ABGB erinnere, in dem es heißt:

"Der Eigentümer eines Grundstückes kann dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung und ähnliche insoweit untersagen, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigen."

Nachdem ich in sechs Jahren in der Wichnergasse so einen Lärm um sechs Uhr in der Früh - bis vor Kurzem - nie gehört habe stellt sich die Frage: Sie glauben wirklich, dass das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß hier eingehalten ist?

Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Peschina
 
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Kommentar erstellt am: 16.11.2021 um 15:28 Uhr
Titel: AW: AW: Laubbläser und Kehrmaschinen
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Sehr geehrter Herr Peschina,

ich werde die weiteren Abklärungen Ihre Anliegen betreffend besorgen und mich in der Folge über dieses Forum wieder melden.

Freundlichst
Maximilian Behrle, BA
Amt der Stadt Feldkirch
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Kommentar erstellt am: 24.11.2021 um 12:28 Uhr
Titel: AW: AW: Laubbläser und Kehrmaschinen
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Sehr geehrter Herr Peschina,

nach Rücksprache mit den jeweiligen städtischen Abteilungen darf ich Ihnen mitteilen, dass bei Beurteilung der Frage, ob Immissionen unzulässig und somit folglich zu unterlassen sind, der Begriff der „Ortsüblichkeit“ ausschlaggebend ist.

Maßgebliche Parameter für die Beurteilung der Ortsüblichkeit sind neben der Intensität, Tages- bzw. Nachtzeit und Dauer der Einwirkung auch die Störungseignung, eine herkömmliche Übung und ein allfälliges öffentliches bzw. Allgemeininteresse. So kann beispielsweise in bestimmten Jahreszeiten eine besondere Lästigkeit ortsüblich und somit zu dulden sein.

Soweit der Ausflug und Diskurs über die Rechtslage.

Selbstredend versucht die Stadt Feldkirch einen Lösungsweg zu finden, der für alle Beteiligten zufriedenstellend ist. Der städtische Bauhof schlägt daher vor, derartige Arbeiten zukünftig nicht mehr vor 7.00 Uhr durchzuführen. Gegebenenfalls müssten dann Teile des Parkplatzes gesperrt werden, dies sollte jedoch kein Problem sein.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Lösung zur Zufriedenstellung entgegenkommen und verbleiben mit den freundlichsten Grüßen

Maximilian Behrle, BA
Amt der Stadt Feldkirch
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Kommentar erstellt am: 24.11.2021 um 13:48 Uhr
Titel: AW: Laubbläser und Kehrmaschinen
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Sehr geehrter Herr Behrle,

ich bedanke mich für Ihre Bemühungen. Es ist eine spürbare Verbesserung, wenn die Reinigung ab sieben Uhr, also eine Stunde später durchgeführt wird. Bitte richten Sie meinen Dank auch an Ihre Kolleginnen und Kollegen im Bauhof aus, für die die Erfüllung ihrer Aufgabe jetzt ein Stück weit komplizierter wird. Dass sie diesen Aufwand auf sich nehmen, das weiß ich zu schätzen.

Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Peschina
 
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