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Wolfgang Matt
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Leinenpflicht im Tierpark, Auwald, ...

Meldungsnummer 73/2015
Erstellt am 01.05.2015 um 10:45 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort 6800 Feldkirch
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 04.05.2015
Dauer 3 Tage
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Derzeit laufen Murmeltiere im Tierpark frei herum und wurden öfters von frei laufenden Hunden bedroht. Leider gibt es immer wieder schwarze Schafe unter den Hundebesitzern, die die Leinenpflicht missachten. Von der Betriebsleitung darauf angesprochen, reagieren sie oft mit Unverständnis und zum Teil mit Beleidigungen. Da hilft wohl nur eine entsprechende Verordnung seitens der Stadt. Diese wäre auch im gesamten Auwaldgebiet - inklusive Finnenbahn - notwendig. Ich bin bereits mehrmals als Jogger von Hunden ausgebellt, angesprungen, Gott sei Dank noch nicht gebissen worden. Vielleicht deshalb, weil ich Hunde grundsätzlich gerne mag. Der Kommentar lautet meistens: "Der tuat eh nix!" Vor allem Kinder fürchten sich vor freilaufenden Hunden. Mein Dank gilt den vorbildlichen Hundebesitzern!
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Kommentar erstellt am: 04.05.2015 um 17:56 Uhr
Titel: AW: Leinenpflicht im Tierpark, Auwald, ...
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Sehr geehrter Herr Hehle!

Danke für Ihre Mitteilung.
Leider müssen wir in letzter Zeit vermehrt Beschwerden wegen mangelnder Hundehaltung entgegennehmen.
Wir müssen leider auch bestätigen, dass die von uns angesprochenen Hundehalter meist eine völlig andere Sicht der Dinge haben wie die meisten Jogger, Spaziergänger, Radfahrer, Familien, usw, die die freie Natur genießen wollen, und mit Hunden nichts anzufangen wissen. Die Gründe dafür sind mannigfaltig.

Leider haben die Hundehalter in fast allen Fällen keine Einsicht darüber, dass ihre „Lieblinge“
• bei anderen Personen vielfach Angst, Unwohlsein, gar Panik auslösen,
• durch ihren Spiel- oder Jagdtrieb Belästigungen oder Gefährdungen hervorrufen,
• für Spaziergänger und Grundstückseigentümer sehr lästige Verkotungen hinterlassen,
• frei laufend und stöbernd eine akute Gefahr für Brutstätten im hohen Gras, am Waldrand oder im Wald, darstellen
• und, als schnelle Jäger, bei entsprechender Größe, auch eine Gefahr für alle Fluchttiere (wie Rehe) darstellen.

Die Stadt Feldkirch hat im Jahre 2006 bereits eine Verordnung erlassen, die es untersagt,
Hunde auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb des Wohngebietes frei laufen zu lassen.
In den Naturschutzgebieten wurde ein absoluter Leinenzwang verordnet.
Ebenso hat im Bereich von Kinderspielplätzen jeder Hund angeleint zu sein.
Hundehalter und Hunde führende Personen sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen zu beseitigen.

Die Stadt Feldkirch prüft derzeit die Voraussetzungen zur Novellierung der bestehenden Verordnung.

Peter Lins
Amt der Stadt Feldkirch
Kommandant Städtische Sicherheitswache
 
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