Liebe Feldkircherinnen und Feldkircher!
Sie möchten gerne aktiv dazu beitragen, dass Feldkirch lebenswert bleibt? Sie können gewisse Verbesserungen aber nicht persönlich bewerkstelligen? Dann nutzen Sie den praktischen Online-Dienst „Schau auf Feldkirch“.
Über die Website oder mit der gleichnamigen App für Ihr Smartphone erreichen Ihre Hinweise und Anliegen direkt die Stadt Feldkirch. Egal ob Schäden, Mängel oder andere Ärgernisse – die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich umgehend um Ihr Anliegen bemühen. Wir freuen uns aber auch über ein Lob.
Mir liegt Feldkirch am Herzen. Wenn das auch auf Sie zutrifft, dann unterstützen Sie uns: Schauen wir gemeinsam auf Feldkirch!
Manfred Rädler
Bürgermeister
P.S. Wir ersuchen um Verständnis, dass anonymisierte Meldungen gelöscht werden und auf Meldungen nur eine Antwort von Seiten der Stadt erfolgt.
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Manfred Rädler
Bürgermeister
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Sichtschutz
Meldungsnummer | 176/2024 |
Erstellt am | 15.05.2024 um 16:15 Uhr |
Kategorie | Sonstiges |
Standort |
Böschenmahdstraße 6800 Feldkirch |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 16.05.2024 |
Dauer | 23 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Wie hoch darf ein Sichtschutz (Zaun mit Kunststoff Streifen) zu einer schmalen Straße sein ?
KOMMENTARE
Soweit ich weiß sind diese Zäune in Feldkirch gar nicht mehr erlaubt. Jedenfalls stand da letztes Jahr mal was in der Zeitung.
Geschätzte Meldungslegerin,
geschätzter Meldungsleger,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Errichtung von Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen sind gemäß § 19 lit. f BauG bei der Baubehörde anzeigepflichtig. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens werden dann die Gegebenheiten vor Ort geprüft. Bei positiver Beurteilung wird eine solche Einfriedung seitens der Baubehörde freigegeben.
Die Klärung, ob eine solche Bewilligung im konkreten Fall vorliegt oder nicht, obliegt nun der Baurechtsabteilung der Stadt Feldkirch, die bei fehlender Bewilligung auch die notwendigen Schritte in die Wege leiten wird.
Mit freundlichen Grüßen
DI Brigitte Noack
Amt der Stadt Feldkirch
Stadtplanung
geschätzter Meldungsleger,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Errichtung von Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen sind gemäß § 19 lit. f BauG bei der Baubehörde anzeigepflichtig. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens werden dann die Gegebenheiten vor Ort geprüft. Bei positiver Beurteilung wird eine solche Einfriedung seitens der Baubehörde freigegeben.
Die Klärung, ob eine solche Bewilligung im konkreten Fall vorliegt oder nicht, obliegt nun der Baurechtsabteilung der Stadt Feldkirch, die bei fehlender Bewilligung auch die notwendigen Schritte in die Wege leiten wird.
Mit freundlichen Grüßen
DI Brigitte Noack
Amt der Stadt Feldkirch
Stadtplanung
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