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Manfred Rädler
Bürgermeister


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Sichtschutz

Meldungsnummer 176/2024
Erstellt am 15.05.2024 um 16:15 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Böschenmahdstraße
6800 Feldkirch
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 16.05.2024
Dauer 23 Stunden
BESCHREIBUNG
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Wie hoch darf ein Sichtschutz (Zaun mit Kunststoff Streifen) zu einer schmalen Straße sein ?
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Kommentar erstellt am: 15.05.2024 um 16:53 Uhr
Titel: AW: Sichtschutz
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Kommentar erstellt am: 16.05.2024 um 06:50 Uhr
Titel: AW: Sichtschutz
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Soweit ich weiß sind diese Zäune in Feldkirch gar nicht mehr erlaubt. Jedenfalls stand da letztes Jahr mal was in der Zeitung.
 
Feldkirch
Feldkirch
Kommentar erstellt am: 16.05.2024 um 15:56 Uhr
Titel: AW: Sichtschutz
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vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Errichtung von Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen sind gemäß § 19 lit. f BauG bei der Baubehörde anzeigepflichtig. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens werden dann die Gegebenheiten vor Ort geprüft. Bei positiver Beurteilung wird eine solche Einfriedung seitens der Baubehörde freigegeben.

Die Klärung, ob eine solche Bewilligung im konkreten Fall vorliegt oder nicht, obliegt nun der Baurechtsabteilung der Stadt Feldkirch, die bei fehlender Bewilligung auch die notwendigen Schritte in die Wege leiten wird.

Mit freundlichen Grüßen
DI Brigitte Noack
Amt der Stadt Feldkirch
Stadtplanung
 
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