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Wolfgang Matt
Bürgermeister


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Verbauung der Grünflächen

Meldungsnummer 214/2021
Erstellt am 24.05.2021 um 18:14 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Hauptstraße
6800 Stadt Feldkirch
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 28.05.2021
Dauer 3 Tage
BESCHREIBUNG
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Biodiversität adé?!
Momentan schmerzt mir mein Herz, wenn ich durch die Feldkircher Dörfer spaziere. Wo früher einst Streuobstwiesen waren, stehen heute große sterile Blöcke mit unbegrünten Flachdächern. Gibt es überhaupt einen Grünlandschutz im Ländle? Sehr wohl verstehe ich, das Wohnraum benötigt wird, aber ich verstehe nicht, warum alle Wiesen verbaut werden, bevor Leerstände wirklich bekämpft werden. Immobilien sollen nicht als Anlage gebaut werden und schon gar nicht für diesen Preis! Denkt denn wirklich niemand an seine Kinder und Kindes-Kinder? Sind in dem Raumplanung Konzept von Gisingen keine "Grüne Lücken" eingeplant und was wird als "Ersatz" für die unwiederbringlichen Streuobstwiesen gemacht? Es scheint kein Ende zu nehmen (siehe Fotos). Ich mache nun ein paar Fotos von den wenigen Wiesen die noch überlebt haben, damit ich meine Kindern dann zumindestens erzählen kann, was eine Streuobstwiese ist, und wie man (früher) so Most gemacht hat. Beton kann man ja leider nicht essen.....
KOMMENTARE
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 25.05.2021 um 14:15 Uhr
Titel: AW: Verbauung der Grünflächen
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Da stimme ich zu??Altenstadt explodiert nahezu?
 
Feldkirch
Feldkirch
Kommentar erstellt am: 28.05.2021 um 09:15 Uhr
Titel: AW: Verbauung der Grünflächen
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Sehr geehrte Meldungslegerin, sehr geehrter Meldungsleger,

vielen Dank für Ihren Beitrag, zu dem wir Ihnen gerne Auskunft geben. Die Flächen innerhalb des Feldkircher Siedlungsgebietes sind bereits seit mehreren Jahrzehnten fast zum überwiegenden Großteil als Bauflächen gewidmet. Diese Flächen dürfen somit bebaut werden. Aus raumplanungsfachlicher Sicht ist es sehr wichtig, dass sich die Siedlungsentwicklung bzw. Bautätigkeit auf diese, bereits gewidmeten Bauflächen beschränkt, damit sich das Siedlungsgebiet nicht noch weiter in die Freiflächen, die es rund um die Stadt noch gibt, ausdehnt. Auch die Nutzung von Leerstand wirkt einer Zersiedelung und Verbauung dieser Freiflächen entgegen; der Handlungsspielraum der Stadt ist diesbezüglich aber sehr eingeschränkt.

Die sogenannte „Landesgrünzone“ – eine Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des Rheintales und des Walgaus – dient seit 1977 dem Schutz dieser Freiflächen. Ziele sind die Erhaltung eines funktionsfähigen Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes, die Erhaltung von Naherholungsgebieten sowie die Sicherung der räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Landwirtschaft.

Ein Ziel der Stadt Feldkirch, das auch im Räumlichen Entwicklungskonzept 2019 verankert ist, ist die sogenannte „doppelte Innenentwicklung“. Demnach sollen gewidmete Flächenreserven im Siedlungsgebiet nicht nur baulichen, sondern auch mit Blick auf urbanes Grün und öffentliche Freiräume entwickelt werden. Durch Maßnahmen der Freiraumentwicklung können der Siedlungsraum aufgewertet und Ausgleiche für verloren gegangene Grünflächen oder Bäume geschaffen werden. Zwei konkrete Beispiele:
1. Die Stadt Feldkirch ist bemüht, das Angebot an Spielplätzen und innerstädtischen Freiräumen laufend zu verbessern, und zwar sowohl hinsichtlich Qualität als auch hinsichtlich der Standort-Dichte. Im Dezember 2020 hat die Stadtvertretung das Spiel- und Freiraumkonzept beschlossen, in dem etliche konkrete Umsetzungsmaßnahmen enthalten sind, unter anderem die Schaffung von neuen öffentlichen Spielplätzen in derzeit unterversorgten Gebieten.
2. Biodiversität und Naturvielfalt ist der Stadt Feldkirch ein wichtiges Anliegen, das auch Bauherr*innen nähergebracht wird. So gibt es beispielsweise eine städtische Förderung für Dachbegrünungen, aber auch im Rahmen von Gesprächen wird auf die Bedeutung von Bepflanzungen und Begrünungen hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen
DI Brigitte Noack
Amt der Stadt Feldkirch
Stadtplanung
 
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