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Manfred Rädler
Bürgermeister


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Wolfgangbach

Meldungsnummer 401/2022
Erstellt am 10.10.2022 um 08:43 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Wolfgangstrasse
6800 Feldkirch
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 10.10.2022
Dauer 2 Stunden
BESCHREIBUNG
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Die Verantwortlichen sprechen immer wieder von der Gefahr eines Hochwassers des Wolfagngbaches. Ich kann mich nicht erinnern, daß der Wolfgangbach zu einem reissenden Wildbach geworden ist. Aussage Wildbachverbauung anläßlich des Baues des Ausgleichsbeckes.
Nun kündigt die Stadt wieder Arbeiten am Wolfgangbach an.
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Kommentar erstellt am: 10.10.2022 um 11:35 Uhr
Titel: AW: Wolfgangbach
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Geschätzte:r Meldungsleger:in,

danke für Ihre Zeilen. Erlauben Sie mir bitte, die Situation breit zu schildern.

Beim Wolfgangsbach - im Bereich von ca. km 1,35 (Wolfgangsstraße bei Forstweg Richtung St. Corneli) bis km 1,05 (Beginn Verrohrung) - kommt es bei stärkeren Niederschlägen immer wieder zu Überschwemmungen der Häuser bzw. Wiesen entlang der Wolfgangsstraße. Der bezeichnete Bereich ist als Wildbach ausgewiesen; die Stadt Feldkirch ist verantwortlich für die Instandhaltung bzw. Räumung.

Aus Rücksicht auf den Naturbestand und um den Vorgaben der Naturschutzbehörde bestmöglich zu entsprechen, wurde im Herbst 2021 keine Geschieberäumung durchgeführt. Mittlerweile ist ein Großteil des Baches im betreffenden Abschnitt flächendeckend bewachsen und es ist im unteren Abschnitt keine bzw. kaum Wasserbewegung wahrnehmbar (lt. Bescheid der BH Feldkirch vom 17.7.2017 muss ein Abfluss von 125 L/s gewährleistet werden).

Am 28. September fand ein Ortsuagenschein statt, an dem Vertreter:innen der Stadt Feldkirch, der Wildbach- und Lawinenverbauung sowie der BH Feldkirch (Naturschutzsachverständiger) teilgenommen haben. Aus Gründen des Hochwasserschutzes ist lt. der Wildbach- und Lawinenverbauung eine zeitnahe Geschieberäumung des Wolfgangsbaches im angesprochenen Abschnitt unbedingt erforderlich. Zum Erhalt der geschützten Tierarten wurde zusätzlich vorab eine Besammlung der Edelkrebse durchgeführt. Somit kann nun die Geschieberäumung durch den Bauhof der Stadt Feldkirch erfolgen.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass die Stadt Feldkirch den Vorgaben der Wildbach- und Lawinenverbauung nachkommen muss und die Hochwasserschutzarbeiten durchführen muss - es gibt keinen Handlungsspielraum. Dennoch hat die Stadt Feldkirch die Naturschutzbehörde eingebunden, obwohl das nach dem Gesetz gar nicht erforderlich gewesen wäre (keine Bewilligungspflicht für diese Instandhaltungsmaßnahmen).

Ich hoffe, dass Ich Ihnen die Situation somit ein wenig verständlicher dargestellt habe.

Freundlichst,
Maximilian Behrle, BA
Amt der Stadt Feldkirch
Kommunikation
 
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