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Manfred Rädler
Bürgermeister


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Zu Meldung 348

Meldungsnummer 355/2024
Erstellt am 31.07.2024 um 20:46 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Rebberggasse
6800 Feldkirch
Status Erledigt
Kommentare 4 Kommentare
Erledigt am 05.08.2024
Dauer 4 Tage
BESCHREIBUNG
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Guten Tag!
Sind derartige Zäune mit Kunststoffsichtschutz in Feldkirch überhaupt noch erlaubt?
Ich habe in der Zeitung gelesen, dass diese in Feldkirch verboten werden oder verboten sind. Was ist da dran bzw. was ist hier der Stand?
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 31.07.2024 um 21:24 Uhr
Titel: AW: Zu Meldung 348
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Das ist keine Kritik. Ich interessiere mich dafür weil wir auch überlegen einen Zaun zu errichten und wissen wollen ob das ok ist. Das hat nichts mit Streit zu tun. Kleinkariert sind offenbar nur Sie. Guten Tag!
 
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 01.08.2024 um 12:51 Uhr
Titel: AW: Zu Meldung 348
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Ich verstehe nicht, wie man solche Zäune schön findet
 
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Kommentar erstellt am: 02.08.2024 um 16:34 Uhr
Titel: AW: Zu Meldung 348
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Da regen sich die Leute auf hier über Gras zu hoch, Hecke zu breit, Sichtbehinderung mimimi Polizei und so weiter. Aber ein Zaun ist dann auch nicht ok weil grün dann doch wieder schöner war?

Ich als Eigentümer würde grundsätzlich eine Betonmauer setzen, und zwar in maximaler Höhe. Wegen dem Schallschutz wärs.
 
Feldkirch
Feldkirch
Kommentar erstellt am: 05.08.2024 um 10:58 Uhr
Titel: AW: Zu Meldung 348
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Sehr geehrter Meldungsleger,
sehr geehrte Meldungslegerin!

Vielen Dank für Ihre Nachricht bzw. Frage, die ich gerne beantworte.

Im Jahr 2021 war eine Einfriedungsverordnung in Planung, welche u.a. die Höhe und die Gestaltung von Einfriedungen/Zäunen sowie den Abstand zur Straße regeln sollte. Diese Einfriedungsverordnung wurde dann aber nicht umgesetzt. Entsprechende Vorgaben für Einfriedungen gibt es aktuell nur in Bebauungsplänen, wie z.B. im Bebauungsplan Kapellenweg | Riedteilweg.

Die Errichtung von Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen ist gemäß § 19 lit. f BauG bei der Baubehörde anzeigepflichtig. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens werden dann die Gegebenheiten vor Ort geprüft (z.B. Verkehrssicherheit, Ortsbild). Bei positiver Beurteilung wird eine solche Einfriedung seitens der Baubehörde freigegeben.
Sollten Sie selbst vorhaben, einen neuen Zaun zu errichten, empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit dem Bauamt der Stadt Feldkirch.

Mit freundlichen Grüßen
DI Brigitte Noack
Amt der Stadt Feldkirch
Stadtplanung
 
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