Liebe Feldkircherinnen und Feldkircher!
Sie möchten gerne aktiv dazu beitragen, dass Feldkirch lebenswert bleibt? Sie können gewisse Verbesserungen aber nicht persönlich bewerkstelligen? Dann nutzen Sie den praktischen Online-Dienst „Schau auf Feldkirch“.
Über die Website oder mit der gleichnamigen App für Ihr Smartphone erreichen Ihre Hinweise und Anliegen direkt die Stadt Feldkirch. Egal ob Schäden, Mängel oder andere Ärgernisse – die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich umgehend um Ihr Anliegen bemühen. Wir freuen uns aber auch über ein Lob.
Mir liegt Feldkirch am Herzen. Wenn das auch auf Sie zutrifft, dann unterstützen Sie uns: Schauen wir gemeinsam auf Feldkirch!
Manfred Rädler
Bürgermeister
P.S. Wir ersuchen um Verständnis, dass anonymisierte Meldungen gelöscht werden und auf Meldungen nur eine Antwort von Seiten der Stadt erfolgt.
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Mir liegt Feldkirch am Herzen. Wenn das auch auf Sie zutrifft, dann unterstützen Sie uns: Schauen wir gemeinsam auf Feldkirch!
Manfred Rädler
Bürgermeister
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Zur Meldung; Graffiti, 337/2024
Meldungsnummer | 344/2024 |
Erstellt am | 30.07.2024 um 18:09 Uhr |
Kategorie | Sonstiges |
Standort | 6800 Feldkirch |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 31.07.2024 |
Dauer | 13 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
An die Stadt Feldkirch
Wenn die Bezeichnung ACAB eine Äußerungen zur künstlerischen Freiheit gehören, dann möchte ich mal wissen, was Ihre Mitarbeiter (Polizisten) dazu sagen würden, wenn ein Mitbürger sie so anspricht.
Wenn die Bezeichnung ACAB eine Äußerungen zur künstlerischen Freiheit gehören, dann möchte ich mal wissen, was Ihre Mitarbeiter (Polizisten) dazu sagen würden, wenn ein Mitbürger sie so anspricht.
KOMMENTARE
Geschätzte Meldungslegerin,
geschätzter Meldungsleger,
vielen Dank für Ihre Nachricht! Die Stadtpolizei wurde direkt über die Meldung Nr. 337/2024 informiert. In Österreich, wie auch in vielen anderen Ländern, gibt es klare rechtliche Grenzen für die Meinungsfreiheit und die künstlerische Freiheit.
Im Rahmen der künstlerischen Freiheit kann es Situationen geben, in denen provokative oder kontroverse Äußerungen geschützt sind. Dies hängt jedoch stark vom Kontext ab. So kann eine künstlerische Darstellung, die auf gesellschaftliche Missstände aufmerksam macht, in einem anderen Licht betrachtet werden als eine direkte Beleidigung gegenüber eines/einer Polizisten/Polizistin.
Polizeibeamt:innen sind öffentliche Amtsträger:innen und haben einen besonderen Schutz vor Beleidigungen im Rahmen ihrer Diensttätigkeit. Beleidigende Äußerungen direkt gegen sie können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Stadtpolizei ist geschult und geübt, um solche Situationen zu erkennen und dementsprechend zu reagieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Šelner-Brunner
Mag. Christoph Šelner-Brunner
Amt der Stadt Feldkirch
Kommunikation
geschätzter Meldungsleger,
vielen Dank für Ihre Nachricht! Die Stadtpolizei wurde direkt über die Meldung Nr. 337/2024 informiert. In Österreich, wie auch in vielen anderen Ländern, gibt es klare rechtliche Grenzen für die Meinungsfreiheit und die künstlerische Freiheit.
Im Rahmen der künstlerischen Freiheit kann es Situationen geben, in denen provokative oder kontroverse Äußerungen geschützt sind. Dies hängt jedoch stark vom Kontext ab. So kann eine künstlerische Darstellung, die auf gesellschaftliche Missstände aufmerksam macht, in einem anderen Licht betrachtet werden als eine direkte Beleidigung gegenüber eines/einer Polizisten/Polizistin.
Polizeibeamt:innen sind öffentliche Amtsträger:innen und haben einen besonderen Schutz vor Beleidigungen im Rahmen ihrer Diensttätigkeit. Beleidigende Äußerungen direkt gegen sie können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Stadtpolizei ist geschult und geübt, um solche Situationen zu erkennen und dementsprechend zu reagieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Šelner-Brunner
Mag. Christoph Šelner-Brunner
Amt der Stadt Feldkirch
Kommunikation
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