Liebe Feldkircherinnen und Feldkircher!
Sie möchten gerne aktiv dazu beitragen, dass Feldkirch lebenswert bleibt? Sie können gewisse Verbesserungen aber nicht persönlich bewerkstelligen? Dann nutzen Sie den praktischen Online-Dienst „Schau auf Feldkirch“.
Über die Website oder mit der gleichnamigen App für Ihr Smartphone erreichen Ihre Hinweise und Anliegen direkt die Stadt Feldkirch. Egal ob Schäden, Mängel oder andere Ärgernisse – die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich umgehend um Ihr Anliegen bemühen. Wir freuen uns aber auch über ein Lob.
Mir liegt Feldkirch am Herzen. Wenn das auch auf Sie zutrifft, dann unterstützen Sie uns: Schauen wir gemeinsam auf Feldkirch!
Manfred Rädler
Bürgermeister
P.S. Wir ersuchen um Verständnis, dass anonymisierte Meldungen gelöscht werden und auf Meldungen nur eine Antwort von Seiten der Stadt erfolgt.
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Manfred Rädler
Bürgermeister
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Zuständigkeit Land Stadt
Meldungsnummer | 200/2024 |
Erstellt am | 25.05.2024 um 07:54 Uhr |
Kategorie | Sonstiges |
Standort |
Schmiedgasse 6800 Feldkirch |
Status | Erledigt |
Kommentare | 5 Kommentare |
Erledigt am | 28.05.2024 |
Dauer | 3 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Würden Sie mir/uns einmal einen Plan zur Verfügung stellen aus dem ersichtlich ist, wer denn zuständig ist! Es ist müßig dauernd die Antworten zu lesen „das ist eine Landesstraße“ !
Auch die Stadt Polizei etwa agiert auf Landesstraßen….
Bitte diesmal eine EINDEUTIGE ANTWORT und einen Plan aus dem ersichtlich ist was die Stadt betrifft!
Auch die Stadt Polizei etwa agiert auf Landesstraßen….
Bitte diesmal eine EINDEUTIGE ANTWORT und einen Plan aus dem ersichtlich ist was die Stadt betrifft!
KOMMENTARE
wie süss! Das wissen glaublich die meisten die sich ein wenig um ihre Gemeinde kümmern! Ich möchte das mal von der Stadt hören! ZB wieso machen „Stadtpolizisten“ Radarkontrollen auf L Straßen?
Geblitz worden oder warum so stinkig? Kann man auch nachlesen. Kurzum ist das zulässig. Schönen Tag!
Einfach weil sie können.
Die Bundespolizei ist nicht nur für Bundesstraßen zuständig und das Stadtgebiet beschränkt sich nicht nur auf die Innenstadt.
Und Zitronenfalter falten keine Zitronen.
Die Bundespolizei ist nicht nur für Bundesstraßen zuständig und das Stadtgebiet beschränkt sich nicht nur auf die Innenstadt.
Und Zitronenfalter falten keine Zitronen.
Geschätzte Meldungslegerin,
geschätzter Meldungsleger,
Danke für Ihre Nachricht! Gemeindewachkörper sind Einrichtungen der österreichischen Gemeinden, die diese zur Besorgung polizeilicher Aufgaben gegründet haben. Sie werden auch als Gemeindesicherheitswachen, örtliche Sicherheits-, Gemeinde- oder Stadtpolizeien bezeichnet. Ihre Rechtsgrundlage findet sich in Art. 15, Art. 118 Abs. 3 und Art. 118a des Bundes-Verfassungsgesetzes. Die Bundesverfassung gesteht den Gemeinden die Vollziehung in folgenden Bereichen zu, die für gewöhnlich von den Gemeindewachkörpern wahrgenommen werden: Örtliche Sicherheitspolizei, örtliche Veranstaltungspolizei, örtliche Straßenpolizei, örtliche Marktpolizei, Fundbehörde sowie die Angelegenheiten der Sittlichkeitspolizei. Gemäß der §§ 9 und 14 Sicherheitspolizeigesetz kann auf Antrag der jeweiligen Gemeinde der Landespolizeidirektor den Gemeindewachkörper durch Verordnung der Bezirksverwaltungsbehörde unterstellen, damit diese auf dem Gemeindegebiet Exekutivdienst versehen kann. Der Gemeindewachkörper ist damit, wie auch die Bundespolizei, formal ein Hilfsorgan der Bezirksverwaltungsbehörde. Durch die Sicherheitspolizeigesetznovelle von 1999 wurden die Kompetenzen der Gemeindewachkörper an jene der Bundespolizei angeglichen.
Eine Übersicht der verschiedenen Straßen (Gemeinde-, Landes- und Bundestraßen) findet sich online unter: https://atlas.vorarlberg.at/portal/map/Transport%20und%20Verkehr/Landesstra%C3%9Fen.
Für nähere Informationen können Sie sich auch gerne direkt an die Stadtpolizei wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Christoph Šelner-Brunner
Amt der Stadt Feldkirch
Kommunikation
geschätzter Meldungsleger,
Danke für Ihre Nachricht! Gemeindewachkörper sind Einrichtungen der österreichischen Gemeinden, die diese zur Besorgung polizeilicher Aufgaben gegründet haben. Sie werden auch als Gemeindesicherheitswachen, örtliche Sicherheits-, Gemeinde- oder Stadtpolizeien bezeichnet. Ihre Rechtsgrundlage findet sich in Art. 15, Art. 118 Abs. 3 und Art. 118a des Bundes-Verfassungsgesetzes. Die Bundesverfassung gesteht den Gemeinden die Vollziehung in folgenden Bereichen zu, die für gewöhnlich von den Gemeindewachkörpern wahrgenommen werden: Örtliche Sicherheitspolizei, örtliche Veranstaltungspolizei, örtliche Straßenpolizei, örtliche Marktpolizei, Fundbehörde sowie die Angelegenheiten der Sittlichkeitspolizei. Gemäß der §§ 9 und 14 Sicherheitspolizeigesetz kann auf Antrag der jeweiligen Gemeinde der Landespolizeidirektor den Gemeindewachkörper durch Verordnung der Bezirksverwaltungsbehörde unterstellen, damit diese auf dem Gemeindegebiet Exekutivdienst versehen kann. Der Gemeindewachkörper ist damit, wie auch die Bundespolizei, formal ein Hilfsorgan der Bezirksverwaltungsbehörde. Durch die Sicherheitspolizeigesetznovelle von 1999 wurden die Kompetenzen der Gemeindewachkörper an jene der Bundespolizei angeglichen.
Eine Übersicht der verschiedenen Straßen (Gemeinde-, Landes- und Bundestraßen) findet sich online unter: https://atlas.vorarlberg.at/portal/map/Transport%20und%20Verkehr/Landesstra%C3%9Fen.
Für nähere Informationen können Sie sich auch gerne direkt an die Stadtpolizei wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Christoph Šelner-Brunner
Amt der Stadt Feldkirch
Kommunikation
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