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RAUCHER ZONEN IN SCHWIMMBAD Felsenau

Meldungsnummer 137/2018
Erstellt am 20.08.2018 um 22:09 Uhr
Kategorie Sport und Freizeit
Standort Schwimmbad Felsenau
6800 Feldkirch
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 21.08.2018
Dauer 11 Stunden
BESCHREIBUNG
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Das Schwimmbad Felsenau ist kein Eventbad, ein grosser Teil der Badegaeste sind: Pensionisten, Muetter (Familien) mit Kleinkindern und Badegaeste die die Ruhe des alten Bades geniessen und ihre Bahnen schwimmen. Es ist fuer heutige Verhaeltnisse auch recht klein ( Liegewiesen sowie Ruhezonen), heisst man sitzt (liegt) so ziemlich aufeinander, man kennt sich, d. h. eine eingefleischte Runde die sich immer wieder dort im Sommer trifft. Das ist unser Punkt: Raucher gibt es ueberall, aber nirgendwo fuehlt man sich RAUCHFREI, wo immer man wandelt, man wird vom Rauch eingehuellt, obwohl die Mehrzahl der Besucher NICHTRAUCHER sind. Selbst Raucher in unserer Runde, sind darin eins, dass es keine Raucherzone im Sinne einer wirklichen Raucherzone gibt. (um den Nicht- wie PASSIV Rauchern nicht auf den Nerv und die GESUNDHEIT zu gehen)

Anbei eine Umfrage zum RAUCHEN:

An Rauchverbote hat man sich in Österreich bereits nach und nach gewöhnt, allerdings gilt dies vor allem für jene in Innenbereichen. Aber ein Qualmverbot bzw. Rauchbeschränkungen im Freien? Das wird es ab heuer unter anderem in Salzburger Freibädern geben. Wie das genau aussieht und wie andere Bundesländer mit dem Thema umgehen.

In Salzburg gibt es ab heuer rauchfreie Zonen in mehreren Freibädern. Nach einer Probephase im relativ kleinen AYA-Bad im vorigen Sommer will die Stadt Salzburg mit dem Beginn der Saison am 1. Mai heuer in allen Freibädern das Rauchen beschränken. Es darf in den Freibädern - dem Leopoldskroner Bad, dem AYA-Bad und dem Volksgartenbad - nur mehr in markierten Zonen geraucht werden, erläuterte Josef Reichl, Amtsleiter der städtischen Betriebe.
Großzügig dimensionierte Raucherbereiche

"Bis auf wenige Ausnahmen hat das Rauchverbot im vergangenen Jahr sehr gut funktioniert", sagte Reichl. Deshalb werde es ausgeweitet. Einige Raucher hätten sich zwar aufgeregt, der Großteil der Reaktionen war aber sehr positiv. Auch seit bekannt ist, dass in der heurigen Saison in allen Bädern nur mehr in markierten Bereichen geraucht werden darf, habe er viel Zustimmung erhalten. Reichl ist bei der Umsetzung des Rauchverbots auf das Verständnis der rauchenden Gäste angewiesen. Die Überwachung des Verbots sei nämlich sehr schwierig. "Im Leopoldskroner Bad sind an schönen Tagen 7.000 Badegäste", erläuterte der Amtsleiter. Die Bademeister müssten die Becken überwachen. Wenn sich jemand nicht an das Verbot hält, sind die Sanktionsmöglichkeiten gering. Deshalb will Reichl das Rauchverbot als Appell verstanden wissen, sich an die vorgegebenen Raucherzonen zu halten. Damit das funktioniert, wurden die Raucherbereiche großzügig dimensioniert. So darf im Leopoldskroner Bad rund um das Sportbecken und im linken Bereich der Anlage geraucht werden. Rund um die Erholungsbecken und im Kinderbereich ist das Rauchen nicht erlaubt.
Wien: Kein Rauchen in Kinderbereichen

In Wien ist Badegästen das Qualmen in den städtischen Bädern schon länger nicht mehr uneingeschränkt gestattet. So herrscht Rauchverbot etwa in jenen Bereichen, in denen sich vor allem Kinder aufhalten: in den Familienbädern sowie in den ausgewiesenen Kinderbereichen - etwa bei Spielplätzen und Babybecken - der Sommerbäder. "Diese Regelung ist im Vorjahr eingeführt worden und hat sich ganz gut bewährt", sagte Bädersprecher Martin Kotinsky. In den zehn Familienbädern - hier ist Erwachsenen ohne Kinderbegleitung der Zutritt verboten - herrscht generelles Rauchverbot.

In den städtischen Sommerbädern Wiens darf in den extra ausgewiesenen Kinderbereichen nicht gequalmt werden. Diese befinden sich üblicherweise neben den Babybecken und Kinderspielplätzen. Ebenfalls untersagt ist das Rauchen in geschlossenen Räumlichkeiten auf dem Freibäder-Arealen - also Duschen, Toiletten oder Kabinen. Auf den allgemeinen Freiflächen ist Gästen der Griff zur Zigarette unterdessen weiterhin uneingeschränkt gestattet. Die Einführung eines generellen Rauchverbots ist laut Bädersprecher "derzeit nicht angedacht".
Rauchverbot in Freibädern

Finden Sie die Beschränkungen in manchen Bundesländern sinnvoll?

Ja, aber da geht noch mehr
46,25%
Nein, total unnötig
40,62%
Ja, eine gute Idee
13,12%



Das Schwimmbad Felsenau wird auch gerne von den Schulen besucht, die dort ihren Schuelern den noetigen Schwimmunterricht geben, und hier komme ich auf den Punkt. Es ist absolut ungesetzlich zu RAUCHEN auf Freiflaechen wo Schulen (Kinder und Jugendliche) unterrichtet werden. Hier stellt sich die Frage: SCHULEN oder RAUCHER, man kann nicht beides haben. Selbst die Polizeikurse der Wasserrettung duerften dann nicht mehr in der Felsenau abgehalten werden. Es nuetzt nichts, wie Sie aus den LINKS erkennen werden, dass bereits eine Diskussion (Baeder Feldkirch) im Gange waere, ohne die notwendigen Schritte zu unternehmen. om absoluten Rauchverbot betroffen sind seit 1. Mai 2018 auch:

Freiflächen von Räumen für schulsportliche Betätigungen, schulische oder solche Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt, aufgenommen oder beherbergt werden

BEISPIEL
Schulische Sportplätze im Freien, Außenflächen von Internaten, Kindergärten etc.


Umfassender Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz

§ 12. (1) Rauchverbot gilt in Räumen fuer
1.

Unterrichts- und Fortbildungszwecke,

2.

Verhandlungszwecke,

3.

schulsportliche Betätigung, schulische oder solche Einrichtungen, in denen Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, aufgenommen oder beherbergt werden, einschließlich der dazugehörigen Freiflächen, und.............


Ich hoffe der Stadtverwaltung ein paar Anregungen gemacht zu haben und hoffe dass eine Entscheidung fuer die Gesundheit der Badegaeste nichts mehr im Wege steht, eine richtungsweisende Entscheidung die auch fuer die anderen Freibaeder zum Vorbild genommen werden kann.

Mit freundlichen Gruessen
Horst Peiskar
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Kommentar erstellt am: 21.08.2018 um 09:55 Uhr
Titel: AW: RAUCHER ZONEN IN SCHWIMMBAD Felsenau
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Sehr geehrter Herr Peiskar!

Recht vielen Dank für die ausführliche und interessante Darstellung der derzeitigen Situation und der individuellen Lösungsmöglichkeiten. Aktuell gibt es noch keine rechtliche Grundlage (Gesetze, Verordnungen, etc.) zum Rauchen im Freien. Trotzdem sind wir sehr daran interessiert für die kommenden Saisonen eine praktikable Lösung zum Schutz der Nichtraucher unter unseren Badegästen umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Krekeler
Freizeitbetriebe GmbH
Betriebsorganisation/Technik
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 21.08.2018 um 14:25 Uhr
Titel: AW: AW: RAUCHER ZONEN IN SCHWIMMBAD Felsenau
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Lieber Herr Krekeler,
es heisst: Wo ein Wille ein Weg......
Die Moeglichkeit dieses Rauchverbot durchzusetzen ist eine Verwaltungsverordnung (siehe Freibaeder in Salzburg und andere Orte). Weiters die Moeglichkeit des Rauchverbotes, da ja Schulklassen das Bad benuetzen ist ein Rauchverbot absolut zulaessig......
Ich denke, es wird sich sicherlich eine Moeglichkeit finden lassen, Oesterreich ist ja ein Land des Lavierens (leider), keine Entscheidung ist in diesem Fall eine Entscheidung gegen die Gesundheit der Mehrheit gerichtet. Einer positiven Aenderung der Badeordnung ist der einzige Weg in die richtige Richtung, Zeit genug um das Problem zu loesen bleibt bis zur Badesaison 2019!
Mit freundlichen Gruessen
Horst Peiskar
 
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