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Wolfgang Matt
Bürgermeister


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Schneeräumung Gehweg

Meldungsnummer 17/2022
Erstellt am 21.01.2022 um 11:25 Uhr
Kategorie Straßenerhaltung
Standort In der Grütza 28
6800 Feldkirch
Status Erledigt
Kommentare 4 Kommentare
Erledigt am 24.01.2022
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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Hallo, jedes Jahr das selbe Spiel. Weshalb macht der Schneebahner vor unserem Haus den Gehweg nicht frei und macht davor einen Bogen, siehe das Bild! Der Gehweg ist wie die Strasse Gemeinde Angelegenheit.
Bitte in Zukunft den Gehweg räumen und auch an den nächsten Jahren.

Danke
Mit freundlichen Grüßen
Perikles
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Kommentar erstellt am: 21.01.2022 um 19:29 Uhr
Titel: AW: Schneeräumung Gehweg
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Gemäß § 93 StVO müssen im Ortsgebiet Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer gesamten Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Ist kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden, muss der Straßenrand in der Breite von 1 m geräumt und bestreut werden. In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige muss auf der Fahrbahn ein 1 m breiter Streifen entlang der Häuserfront gereinigt und bestreut werden.

Uneingeschränkt müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften und Verkaufshütten dafür sorgen, dass Schneewechten und Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden.

Durch die Schneeräumung und Entfernung von Dachlawinen dürfen andere Straßenbenützerinnen/andere Straßenbenützer nicht gefährdet oder behindert werden; nötigenfalls müssen die gefährdeten Straßenstellen abgeschrankt oder geeignet gekennzeichnet werden.

Wird die Schneeräumung und die Entfernung von Dachlawinen z.B. einem Schneeräumungsunternehmen übertragen, treffen dieses die genannten Pflichten.

Schneehaufen, die von Schneepflügen der Straßenverwaltung auf den Gehsteig geschoben werden, müssen ebenfalls entfernt werden. Zur Ablagerung von Schnee aus Häusern oder Grundstücken auf der Straße benötigt die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer eine Bewilligung.
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 22.01.2022 um 08:44 Uhr
Titel: AW: Schneeräumung Gehweg
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Hallo,
danke für die riesen Aufklärung, Wozu fährt der Schnepflug? Anstelle einen Bogen zu machen müßte er nur gerade weiterfahren und die Sache wär erledigt. Dann kann das ja jeder selber machen, und sie ersparen sich die Kosten.

Danke für die Auskunft
Perikles
 
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Kommentar erstellt am: 24.01.2022 um 09:57 Uhr
Titel: AW: Schneeräumung Gehweg
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Geschätzte/r Meldungsleger/in,

danke für Ihre Zeilen. Nach Rücksprache mit dem städtischen Bauhof darf ich Ihnen mitteilen, dass die Fahrerinnen und Fahrer den von Ihnen angesprochenen Bereich zukünftig noch besser räumen werden.

Freundlichst,
Maximilian Behrle, BA
Amt der Stadt Feldkirch
Kommunikation
 
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Kommentar erstellt am: 24.01.2022 um 11:01 Uhr
Titel: AW: Schneeräumung Gehweg
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Hallo,
vielen Dank. Heute wurde Kies gestreut. Es ist wirklich eine grosse Hilfe!
Ich werde so gut ich kann meinen Teil zur Schneeräumung beitragen!
Habe mir eine Schneefräse gekauft.

Mit freundlichen Grüßen
Perikles
 
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