Liebe Feldkircherinnen und Feldkircher!
Sie möchten gerne aktiv dazu beitragen, dass Feldkirch lebenswert bleibt? Sie können gewisse Verbesserungen aber nicht persönlich bewerkstelligen? Dann nutzen Sie den praktischen Online-Dienst „Schau auf Feldkirch“.
Über die Website oder mit der gleichnamigen App für Ihr Smartphone erreichen Ihre Hinweise und Anliegen direkt die Stadt Feldkirch. Egal ob Schäden, Mängel oder andere Ärgernisse – die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich umgehend um Ihr Anliegen bemühen. Wir freuen uns aber auch über ein Lob.
Mir liegt Feldkirch am Herzen. Wenn das auch auf Sie zutrifft, dann unterstützen Sie uns: Schauen wir gemeinsam auf Feldkirch!
Manfred Rädler
Bürgermeister
P.S. Wir ersuchen um Verständnis, dass anonymisierte Meldungen gelöscht werden und auf Meldungen nur eine Antwort von Seiten der Stadt erfolgt.
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Manfred Rädler
Bürgermeister
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Schneeräumung Gehweg
Meldungsnummer | 17/2022 |
Erstellt am | 21.01.2022 um 11:25 Uhr |
Kategorie | Straßenerhaltung |
Standort |
In der Grütza 28 6800 Feldkirch |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 24.01.2022 |
Dauer | 2 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Hallo, jedes Jahr das selbe Spiel. Weshalb macht der Schneebahner vor unserem Haus den Gehweg nicht frei und macht davor einen Bogen, siehe das Bild! Der Gehweg ist wie die Strasse Gemeinde Angelegenheit.
Bitte in Zukunft den Gehweg räumen und auch an den nächsten Jahren.
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Perikles
Bitte in Zukunft den Gehweg räumen und auch an den nächsten Jahren.
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Perikles
KOMMENTARE
Hallo,
danke für die riesen Aufklärung, Wozu fährt der Schnepflug? Anstelle einen Bogen zu machen müßte er nur gerade weiterfahren und die Sache wär erledigt. Dann kann das ja jeder selber machen, und sie ersparen sich die Kosten.
Danke für die Auskunft
Perikles
danke für die riesen Aufklärung, Wozu fährt der Schnepflug? Anstelle einen Bogen zu machen müßte er nur gerade weiterfahren und die Sache wär erledigt. Dann kann das ja jeder selber machen, und sie ersparen sich die Kosten.
Danke für die Auskunft
Perikles
Geschätzte/r Meldungsleger/in,
danke für Ihre Zeilen. Nach Rücksprache mit dem städtischen Bauhof darf ich Ihnen mitteilen, dass die Fahrerinnen und Fahrer den von Ihnen angesprochenen Bereich zukünftig noch besser räumen werden.
Freundlichst,
Maximilian Behrle, BA
Amt der Stadt Feldkirch
Kommunikation
danke für Ihre Zeilen. Nach Rücksprache mit dem städtischen Bauhof darf ich Ihnen mitteilen, dass die Fahrerinnen und Fahrer den von Ihnen angesprochenen Bereich zukünftig noch besser räumen werden.
Freundlichst,
Maximilian Behrle, BA
Amt der Stadt Feldkirch
Kommunikation
Hallo,
vielen Dank. Heute wurde Kies gestreut. Es ist wirklich eine grosse Hilfe!
Ich werde so gut ich kann meinen Teil zur Schneeräumung beitragen!
Habe mir eine Schneefräse gekauft.
Mit freundlichen Grüßen
Perikles
vielen Dank. Heute wurde Kies gestreut. Es ist wirklich eine grosse Hilfe!
Ich werde so gut ich kann meinen Teil zur Schneeräumung beitragen!
Habe mir eine Schneefräse gekauft.
Mit freundlichen Grüßen
Perikles
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Ist kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden, muss der Straßenrand in der Breite von 1 m geräumt und bestreut werden. In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige muss auf der Fahrbahn ein 1 m breiter Streifen entlang der Häuserfront gereinigt und bestreut werden.
Uneingeschränkt müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften und Verkaufshütten dafür sorgen, dass Schneewechten und Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden.
Durch die Schneeräumung und Entfernung von Dachlawinen dürfen andere Straßenbenützerinnen/andere Straßenbenützer nicht gefährdet oder behindert werden; nötigenfalls müssen die gefährdeten Straßenstellen abgeschrankt oder geeignet gekennzeichnet werden.
Wird die Schneeräumung und die Entfernung von Dachlawinen z.B. einem Schneeräumungsunternehmen übertragen, treffen dieses die genannten Pflichten.
Schneehaufen, die von Schneepflügen der Straßenverwaltung auf den Gehsteig geschoben werden, müssen ebenfalls entfernt werden. Zur Ablagerung von Schnee aus Häusern oder Grundstücken auf der Straße benötigt die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer eine Bewilligung.