Liebe Feldkircherinnen und Feldkircher!
Sie möchten gerne aktiv dazu beitragen, dass Feldkirch lebenswert bleibt? Sie können gewisse Verbesserungen aber nicht persönlich bewerkstelligen? Dann nutzen Sie den praktischen Online-Dienst „Schau auf Feldkirch“.
Über die Website oder mit der gleichnamigen App für Ihr Smartphone erreichen Ihre Hinweise und Anliegen direkt die Stadt Feldkirch. Egal ob Schäden, Mängel oder andere Ärgernisse – die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich umgehend um Ihr Anliegen bemühen. Wir freuen uns aber auch über ein Lob.
Mir liegt Feldkirch am Herzen. Wenn das auch auf Sie zutrifft, dann unterstützen Sie uns: Schauen wir gemeinsam auf Feldkirch!
Manfred Rädler
Bürgermeister
P.S. Wir ersuchen um Verständnis, dass anonymisierte Meldungen gelöscht werden und auf Meldungen nur eine Antwort von Seiten der Stadt erfolgt.
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Beinaheunfälle am Zebrastreifen
Meldungsnummer | 517/2024 |
Erstellt am | 09.10.2024 um 09:58 Uhr |
Kategorie | Verkehrssicherheit |
Standort |
Illstraße 6800 Feldkirch |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 10.10.2024 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
An der Kreuzung L53/Hämmerlestraße ist die Grünphase der Zebrastreifen eine Zeit lang gleich mit der Grünphase der Rechtsabbieger. Ich verwende diesen Weg als Fußgänger oder Radfahrer täglich und wurde schon des Öfteren beinahe von Autofahrern über den Haufen gefahren, die leider nicht wissen oder sehen, dass auch Fußgänger gleichzeitig zum Übergang berechtigt sind. Dies passiert sowohl bei Rechtsabbiegern in die Hämmerlestraße, als auch bei Rechtsabbiegern auf die L53.
Ist es möglich hier zusätzliche Hinweise anzubringen?
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Grundsätzlich hat ein Autofahrer einem Fußgänger das ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Straße auf dem Schutzweg zu ermöglichen.
Für den Fußgänger gilt seinerseits die Verpflichtung, den Schutzweg nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für den Lenker überraschend zu betreten.
Auch beim Einbiegen muss der Fahrzeuglenker aufpassen und er darf die Fußgänger weder gefährden noch behindern.
Das gilt auch bei einer geregelten Kreuzung, wenn der abbiegende Autofahrer und der geradeaus gehende Fußgänger bei einer Ampelanlage grünes Licht haben.
Eine weitere bzw. zusätzliche Beschilderung ist nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Arno Vögel
Arno Vögel
Amt der Stadt Feldkirch
Städtische Sicherheitswache