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Wolfgang Matt
Bürgermeister


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Feuerwerkverbot

Meldungsnummer 1/2017
Erstellt am 02.01.2017 um 08:21 Uhr
Kategorie Verkehrssicherheit
Standort Langäckerweg
6800 Feldkirch
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 04.01.2017
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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Wie ich in den samstags VN gelesen habe, gab es an Sylvester in Feldkirch ein Feuerwerk-Verbot.
Dass sich nur Wenige daran gehalten haben, dürfte klar sein.

Allerdings frage ich mich, warum in der Nähe des Tostner Altersheims und der Betreuten Senioren nicht mehr darauf geachtet wurde. Bis gestern Nachmittag wurde hier 4 Tage lang geballert. In der Sylvesternacht wurden noch dazu 4 Böller gezündet, die so laut und stark waren, dass sogar mein Bett und zuvor die Wohnung gezittert haben!

Wäre es nicht möglich, dass sich die Polizei mehr darum kümmert, zumal der Großteil vom Hügel der Wohnsiedlung in der Pfarrer-Weisshaar-Straße abgeschossen wurde?

MfG
Rosmarie Dönz
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Kommentar erstellt am: 02.01.2017 um 14:04 Uhr
Titel: AW: Feuerwerkverbot
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Sehr geehrte Frau Dönz,

vorab besten Dank für Ihren Hinweis. Das Abschießen von
Feuerwerksartikeln der Kategorie II (Knaller, Kracher, Raketen)
ist nach dem Pyrotechnikgesetz im Ortsgebiet verboten.

Trotzdem kommt es zum Jahreswechsel immer wieder vor,
dass derartige Artikel gezündet und zur Explosion gebracht
werden. Die Polizei ist bemüht, die Bestimmungen nach dem
Pyrotechnikgesetz soweit dienstlich möglich, zu überwachen.

Gerade in der Silvesternacht ist eine umfassende Überwachung
aber kaum möglich. Deshalb ist für ein zeitnahes Einschreiten der Polizei
unbedingt erforderlich, dass Belästigungen/Lärmstörungen
durch Verwendung von Feuerwerksartikeln umgehend zur Anzeige
gebracht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Armin Nachbaur
Amt der Stadt Feldkirch
Städtische Sicherheitswache
 
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