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Wolfgang Matt
Bürgermeister


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Gefahr Zebrastreifen

Meldungsnummer 23/2017
Erstellt am 07.02.2017 um 09:57 Uhr
Kategorie Verkehrssicherheit
Standort Tomalagasse
6800 Feldkirch
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 07.02.2017
Dauer 3 Stunden
BESCHREIBUNG
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Es wird leider sehr oft berichtet, dass es zu Unfällen auf Schutzwegen kommt. Nun das ist aus meiner Sicht nicht verwunderlich.
Die Zebrastreifen an den Kreisverkehren sind viel zu nahe und daher gefährlich auch wenn man auf Sicht fährt.
Diese gehören min. 5m vor bzw. nach den Kreisverkehren gekennzeichnet. Ein sehr gefährliche Übergang mit zwei Zebrastreifen befindet sich in Gisingen von der Oberaustrasse in die Hämmerlestrasse. Dieser Übergang sollte dringendst abgeändert werden.
Bitte schaut euch allgemein diese Situationen genau an! Bin überzeugt, wenn diese Änderungen durchgeführt werden, so wird es wesentlich weniger Unfälle geben. Gruss René
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 07.02.2017 um 12:59 Uhr
Titel: AW: Gefahr Zebrastreifen
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Sehr geehrter Herr Köchle!

Vorab besten Dank für Ihre Informationen und Anregungen.
Die von Ihnen angesprochenen Themen sind vor allem aus
Sicht der Verkehrsplanung zu prüfen und bewerten.

Wir leiten Ihre Anregungen deshalb an die zuständige Abteilung
im Städt. Bauamt weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Armin Nachbaur
Amt der Stadt Feldkirch
Städtische Sicherheitswache
 
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Kommentar erstellt am: 08.02.2017 um 08:21 Uhr
Titel: AW: Gefahr Zebrastreifen
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Sehr geehrter Herr Köchle,

die Schutzwege an den Kreisverkehren sind in der Regel 5m vor der Fahrbahn des Kreisverkehrs angeordnet.
Daraus ergibt sich eine PKW Aufstellfläche zwischen Kreisverkehr und Schutzweg.
Es sind alle Schutzwege mit einer Beschilderung ausgestattet, zum Teil sogar mit neongelbem Hintergrund.

Der Schutzweg im Kreuzungsbereich der Oberaustraße / Hämmerlestraße verläuft parallel zur Fahrtrichtung Hämmerlestraße.
Eine Verschiebung um 5m in die Oberaustraße würde keinen Sinn machen, da Fußgänger weiterhin den geraden Weg nehmen würden.
Weiters würde das einbiegende Fahrzeug die Fußgänger am Schutzweg erst später wahrnehmen - keine Anhaltezeit.
Bei einer Anordnung des Schutzweges wie im Bestand, hat der auf der Hämmerlestraße fahrende genug Sicht und Zeit auf den Schutzweg und kann im Bedarfsfall anhalten.
Der Ausfahrende aus der Oberaustraße muss warten bis der Schutzweg geräumt ist, um in den Kreuzungsbereich einzufahren.

Eine Änderung der Anordnung der Schutzwege wird daher nicht für Sinnvoll erachtet und nicht weiter verfolgt.


Mit freundlichen Grüßen

DI (FH) Steffen Schröck
Amt der Stadt Feldkirch
Stadtplanung / Verkehrsplanung
 
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