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Wolfgang Matt
Bürgermeister


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Parkende Fahrzeuge auf der Straße/Gehsteig

Meldungsnummer 58/2024
Erstellt am 16.02.2024 um 11:45 Uhr
Kategorie Verkehrssicherheit
Standort Tafernstraße
6800 Stadt Feldkirch
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 19.02.2024
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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Seit Schulbeginn stehen hier täglich Autos auf der Straße, die eine Verkehrsbehinderung darstellen.
Wäre es möglich, an dieser Stelle ein „Parken & Halten Verboten“ Schild aufzustellen?
Dann würden alle Verkehrsteilnehmer reibungslos aneinander vorbeikommen.
KOMMENTARE
Feldkirch
Feldkirch
Kommentar erstellt am: 19.02.2024 um 11:25 Uhr
Titel: AW: Parkende Fahrzeuge auf der Straße/Gehsteig
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Sehr geehrter Meldungsleger,

danke für die Mitteilung.
Auf dem Gehsteig ist das Halten und Parken grundsätzlich verboten. Ebenso ist das Halten auf der Fahrbahn verboten, wenn die verbleibende Restbreite nicht ausreichend ist, dass zumindest eine Fahrspur freibleibt.
In diesem Bereich werden fortlaufend Kontrollen durchgeführt und Übertretungen wurden bereits mehrfach zur Anzeige gebracht. Weiters ist bei der Abt. Stadtplanung ein Leitsystem für den Elternparkplatz beim Parkplatz auf dem Festplatz Amberg in Ausarbeitung. Zudem werden weitere Bodenmarkierungen und ein Schutzweg angebracht. Diese Markierungen können jedoch erst aufgebracht werden, wenn entsprechende Außentemperaturen herrschen.

Mit freundlichen Grüßen,

Jörg Statthaler
Amt der Stadt Feldkirch
Städtische Sicherheitswache
 
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