Liebe Feldkircherinnen und Feldkircher!
Sie möchten gerne aktiv dazu beitragen, dass Feldkirch lebenswert bleibt? Sie können gewisse Verbesserungen aber nicht persönlich bewerkstelligen? Dann nutzen Sie den praktischen Online-Dienst „Schau auf Feldkirch“.
Über die Website oder mit der gleichnamigen App für Ihr Smartphone erreichen Ihre Hinweise und Anliegen direkt die Stadt Feldkirch. Egal ob Schäden, Mängel oder andere Ärgernisse – die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich umgehend um Ihr Anliegen bemühen. Wir freuen uns aber auch über ein Lob.
Mir liegt Feldkirch am Herzen. Wenn das auch auf Sie zutrifft, dann unterstützen Sie uns: Schauen wir gemeinsam auf Feldkirch!
Wolfgang Matt
Bürgermeister
P.S. Wir ersuchen um Verständnis, dass anonymisierte Meldungen gelöscht werden und auf Meldungen nur eine Antwort von Seiten der Stadt erfolgt.
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Wolfgang Matt
Bürgermeister
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Parkverbot?
Meldungsnummer | 84/2017 |
Erstellt am | 04.06.2017 um 15:26 Uhr |
Kategorie | Verkehrssicherheit |
Standort |
Legerstrasse 3 6800 |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 07.06.2017 |
Dauer | 2 Tage |
BESCHREIBUNG
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An der Liechtensteinerstrasse/Einfahrt Legerstrasse wurde heuer im Frühjahr ein neuer Wohnblock fertiggestellt und bezogen. Für die Zufahrt zu den Parkplätzen wurde die Legerstrasse im Kreuzungsbereich verbreitert. Offenbar hat der Wohnblock zu wenig Parkplätze oder die Eigntümer/Mieter haben zuviele Autos ...
Jedenfalls wird die Legerstrasse im Kreuzungsbereich immer wieder als Parkplatz benutzt (siehe Fotos). Dadurch kommt es immer wieder zu Engpässen, daher sollten Parkverbote erlassen werden. Vielen Dank für die Prüfung.
Thomas Gohm
Jedenfalls wird die Legerstrasse im Kreuzungsbereich immer wieder als Parkplatz benutzt (siehe Fotos). Dadurch kommt es immer wieder zu Engpässen, daher sollten Parkverbote erlassen werden. Vielen Dank für die Prüfung.
Thomas Gohm
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Legerstraße - L 191a. Auf Straßenzügen mit Gegenverkehr sind mindestens
zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei zu halten. Werden Fahrzeuge
auf der Legerstraße so geparkt, dass der Fließverkehr auf zwei Fahrstreifen nicht
mehr ungehindert möglich ist, kann jederzeit eine Beanstandung nach der StVO
erfolgen.
Eine zusätzliche Beschilderung eines Parkverbotes ist somit nicht erforderlich.
Wir werden die Parksituation im angeführten Kreuzungsbereich verstärkt überwachen.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Nachbaur
Amt der Stadt Feldkirch
Städtische Sicherheitswache