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Manfred Rädler
Bürgermeister


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Privatparkplätze

Meldungsnummer 122/2022
Erstellt am 11.04.2022 um 12:10 Uhr
Kategorie Verkehrssicherheit
Standort Schüttweg
6800 Stadt Feldkirch
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 14.04.2022
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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Im Schüttweg, von Feldkirch kommend nach der Hausnr. 42, wurde von einer Hausgemeinschaft die Parkplatzkennzeichnung schräg eingekennzeichnet, um mehr Parkplätze zu erhalten. Dadurch stehen die Auto mit einem Teil in der öffentlichen Straße, was nicht nur eine Verkehrsbehinderung darstellt sondern bei diesem sowieso schon engen Weg auch noch gefährlich ist. Dieser Zustand ist schon seit Monaten, heute bin ich aber in diese gefährliche Situation durch einen Gegenverkehr geraten.
KOMMENTARE
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 13.04.2022 um 10:23 Uhr
Titel: AW: Privatparkplätze
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Sehr geehrter Meldungsleger,

Ihnen ist der Umstand bereits seit Monaten bekannt. Somit handelt es sich um ein Fehlverhalten Ihrerseits. Künftig sollten Sie nicht mehr in den Gegenverkehr ausweichen, sondern vor der Engstelle anhalten. Sie müssen dieses "Hindernis" als Temporeduzierung bzw. Verkehrsberuhigung sehen. Andere Bürger von Feldkirch fordern genau solche Maßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 14.04.2022 um 07:44 Uhr
Titel: AW: Privatparkplätze
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Fehlverhalten meinerseits? Hindernis als Temporeduzierung bzw. Verkehrsberuhigung sehen? Wenn jeder Bürger von Feldkirch seine privaten Parkplätze so markiert, dass ein Teil seines Fahrzeuges auf der öffentlichen Straße steht, dann ist das nicht verkehrsberuhigend, sondern ein Hindernis im Straßenverkehr und verstößt absolut gegen die Straßenverkehrsordnung! Es ist offensichtlich, dass Sie die Örtlichkeit und das Gesetz gar nicht kennen, sonst könnten Sie nicht so einen unprofessionellen Kommentar abgeben, der zudem das eigentliche Thema total verfehlt!
 
Feldkirch
Feldkirch
Kommentar erstellt am: 14.04.2022 um 08:30 Uhr
Titel: AW: Privatparkplätze
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Sehr geehrter Meldungsleger,

die Situation wurde vor Ort überprüft.
Grundsätzlich sind Fahrzeuge auf privaten Stellflächen so zu parkieren, dass sie nicht in den öffentlichen Raum hineinragen.
Der gegenständliche Sachverhalt wird vom Bauamt der Stadt Feldkirch überprüft.

Jörg Statthaler
Amt der Stadt Feldkirch
Städtische Sicherheitswache
 
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