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Wolfgang Matt
Bürgermeister


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Verkehrsbelastung Feldkreuzweg

Meldungsnummer 415/2023
Erstellt am 15.09.2023 um 10:38 Uhr
Kategorie Verkehrssicherheit
Standort Feldkreuzweg
6800 Feldkirch
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 19.09.2023
Dauer 3 Tage
BESCHREIBUNG
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Die Verkehrsbelastung im Feldkreuzweg in Altenstadt wird immer größer. Speziell der Berufsverkehr Werktags am Vormittag und späten Nachmittag und auch der Einkaufsverkehr am Samstag ist extrem belastend. Teilweise staut es sich an der Ampel beim Takko die Churwaldenstraße zurück bis zur Straße Im Grisseler. Ebenfalls kommt es bei den Kurven bei der Müllstation und Richtung Runa immer wieder zu gefährlichen Situationen und auch Unfällen. Viele nutzen dies als "Schleichweg". Gibt es nicht Möglichkeiten diese Situation zu verbessern (Einbahn wie beim Leusbündtweg, Anrainerstraße)?
KOMMENTARE
Feldkirch
Feldkirch
Kommentar erstellt am: 19.09.2023 um 10:13 Uhr
Titel: AW: Verkehrsbelastung Feldkreuzweg
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Sehr geehrte:r Meldungsleger:in,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Es ist lagebedingt nicht von der Hand zu weisen, dass Verkehrsteilnehmer:innen unter anderem auch niedrigrangige öffentliche Straßen für den Quell- und Zielverkehr nutzen. Auch die Landesstraße in Hauptrichtung weist hohe Verkehrsmengen auf, die schlussendlich über die Schaltung der Lichtsignalanlagen abfließen. Aufgrund der Einhaltung von Normen (Stand der Technik) sind die Grünphasen für die Querverbindungen auf bzw. über die Landesstraße entsprechend angepasst und führen auf dem Gemeindestraßennetz zur Staubildung. Der von Ihnen beschriebene Bereich ist nach Rücksprache mit dem Landesstraßenbauamt hinsichtlich des Sättigungsgrades am obersten Limit angelangt.
Die Stadt Feldkirch und das Land Vorarlberg bemühen sich aktuell um eine Verbesserung der Kreuzungssituation.

Die von Ihnen angesprochene Kreuzung im Bereich der Müllstation wurde bereits vor einigen Wochen von Stadtpolizei und Verkehrsplanung gesichtet. Um eine Verbesserung in diesem Bereich zu erzielen wurde eine Fachfirma beauftragt aus Richtung VoGeWosi Wohnanlage sogenannte "Haifischzähne" anzubringen, um die bestehende Vorrangregelung zu verdeutlichen.

Eine von Ihnen angesprochene Einbahn oder Anrainerstraße bedingt eine Verordnung durch die Stadtpolizei Feldkirch. Für eine Verordnung ist die Erforderlichkeit der zu verordnenden Maßnahme nachzuweisen. Dabei gilt aber zu beachten, dass bei einer Einbahnregelung aus Erfahrung berichtet werden kann, dass sich das Geschwindigkeitsniveau nach oben orientiert, da aufgrund des fehlenden Gegenverkehrs schneller gefahren wird. Bei einer Anrainerstraße sind nur die Rechtsbesitzer (Eigentümer, Pächter und Mieter) der neben der Straße befindlichen Grundstücke berechtigt die Straße zu befahren. Dritte, wie Besucher, Gäste, Lieferanten und Angestellte sind somit von der Benützung dieser Straße ausgenommen.

Aktuell ist von Seiten der Stadt Feldkirch in dem von Ihnen genannten Bereich keine Änderung des Verkehrsregimes anzustreben. Die Stadtpolizei und Stadtplanung beobachtet die Situation.

Mit freundlichen Grüßen,

DI Stephan Pillwein
Amt der Stadt Feldkirch
Verkehrsplanung, Fahrradbeauftragter
 
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