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Wolfgang Matt
Bürgermeister


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Vorfahrtsregelung

Meldungsnummer 517/2023
Erstellt am 22.11.2023 um 18:07 Uhr
Kategorie Verkehrssicherheit
Standort Werdenbergstraße
6800 Stadt Feldkirch
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 23.11.2023
Dauer 14 Stunden
BESCHREIBUNG
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Wie ist an dieser Stelle (Kreuzung Werdenberg-/Böschenmahdstraße) die Vorfahrtsregelung?
Rechts vor Links oder hat die Werdenbergstraße Vorrang? Falls ja, aufgrund welcher Regel?

In jedem Fall wäre es schön dort Hinweisschilder auf den Fahrrad-Querverkehr anzubringen. Auch ein geringeres Tempolimit (30) oder zumindest die Kontrolle des bestehenden Limits wären aus meiner Sicht dringend geboten.

KOMMENTARE
Feldkirch
Feldkirch
Kommentar erstellt am: 23.11.2023 um 08:58 Uhr
Titel: AW: Vorfahrtsregelung
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Sehr geehrter Meldungsleger,

danke für Ihre Mitteilung.
Für den von Ihnen angesprochenen Kreuzungsbereich gilt die Rechtsregel gem § 19 Abs 1 StVO 1960. Demnach haben Fahrzeuge die von rechts kommen den Vorrang, wenn nichts anderes bestimmt ist.
Aktuell wird von Seiten der Stadt Feldkirch in dem von Ihnen genannten Bereich keine Änderung des Verkehrsregimes angestrebt.
Bei zukünftigen Projekten in diesem Bereich wird die Situation neu beurteilt und es werden die Ergebnisse in die Planungen einfließen. Weiters werden auf diesem Straßenzug fortlaufend, sporadische Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Statthaler
Amt der Stadt Feldkirch
Städtische Sicherheitswache
 
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