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Wolfgang Matt
Bürgermeister


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Neue Hundeverordnung

Meldungsnummer 170/2017
Erstellt am 12.10.2017 um 07:31 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort 6800 Feldkirch
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 12.10.2017
Dauer 10 Stunden
BESCHREIBUNG
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1. Ich fordere eine sofortige Aussetzung der Hundeverordnung bis die Mängel beseitigt wurden! Es handelt sich um eingezäunte Kotflächen mit offener Tür, Stolper- und Verletzungsgefahr für Mensch und Hund
2. Ich fordere eine Änderung der Verordnung bezüglich Mehrhundehaltern! Ein Freilauf außerhalb der eingezäunten Kotflächen ist mit mehr als einem Hund nicht mehr erlaubt! Hier sollte das Tierschutzgesetz greifen!
3. Ich fordere einen fairen Austausch zwischen Stadt und Hundehaltern. Es muss gemeinsame Lösungen geben. Wir stellen dem Land Österreich, der Stadt Feldkirch Millioneneinanhmen zur Verfügung!
4. Ich fordere das die 60 Anzeigen im Jahr personenbezogen gestraft werden und nicht pauschal mehrere tausend Hundebesitzer! (Verstösse gegen Autofahrer werden auch nicht pauschal gestraft sonst könnte die Bärenkreuzung in der Tat eine Freilaufzone für Hunde sein!)
5. Ich fordere das die Stadt Feldkirch Lösungen findet wie Auslauf stattfinden kann anstatt bebaute Flächen als Freilaufflächen in ihrer Statistik auszuweisen!
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 12.10.2017 um 17:58 Uhr
Titel: AW: Neue Hundeverordnung
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Sehr geehrte Frau Bischof,

danke für Ihre Mitteilung. Das Führen von Hunden beschäftigt die Stadt Feldkirch seit Jahren.
Der stetige Bevölkerungszuwachs bedeutet auch eine Zunahme der Anzahl von Hunden, die in Feldkirch gehalten werden.
Damit einhergehend werden die unverbauten Flächen geringer und somit der Druck auf die verbleibenden größer. Die dadurch entstehenden Probleme für Eigentümer, Pächter, Freizeitsuchende usw. sind ebenfalls zunehmend, weshalb in einem länger andauernden Prozess die aktuellen Vorfälle erfasst, Probleme erörtert und analysiert wurden. Die Problemstellungen sind vielfältig. Massiver Wildriss und Verdrängung des Wildes durch streunende Hunde, Behinderung und Gefährdung von Joggern, Radfahrern, Badenden im Bereich der Badeseen, massive Belastung für private Grundeigentümer und die Landwirtschaft durch nicht entsorgten Hundekot, Kotrückstände in Futtermitteln, Belästigungen und Schäden in Naturschutzgebieten/Biotopen, freilaufende Hunde auf Kinderspielplätzen, Kindergärten, Schul-, Sport- und Freizeitanlagen, unbeaufsichtigte Hunde auf öffentlichen Verkehrsflächen, Plätzen oder privaten Hausgärten beschäftigen die Stadtpolizei seit langem.
In das Ermittlungsverfahren waren unter anderem Behördenvertreter (Amtstierarzt), die Landwirtschaftskammer, Vertreter der Jagd/Fischerei, der Agrargemeinschaften, der Umweltverband Dornbirn, ein tiergestützter Sozialpädagoge, Hundesportvereine, Hundetrainer sowie betroffene Nutzer und Grundstücksbesitzer eingebunden. Das Ergebnis des umfangreichen Ermittlungsverfahrens ist die derzeit vorliegende und von der Stadtvertretung beschlossene Verordnung, die nach Abschluss aller Begleitmaßnahmen am 17.10.2017 durch Kundmachung an der Amtstafel in Kraft treten wird.

Die Stadt Feldkirch nimmt Ihre Sichtweise und Anregungen zur Kenntnis und wird die Entwicklung in diesem Bereich genau beobachten.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Martina Podgornik
Amt der Stadt Feldkirch
Öffentlichkeitsarbeit
 
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